Wissen kompakt: Freiwilliges Soziales Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt es seit 1964. Was das FSJ ist und wie es sich entwickelt hat, skizziert diese Übersicht.
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Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr?
Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) engagieren sich junge Menschen in sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern, Kitas, Behindertenhilfeeinrichtungen oder Seniorenheimen. Ein FSJ geht in der Regel ein Jahr, ist generell aber zwischen sechs und 18 Monaten möglich. Derzeit ist ein Gesetzentwurf kurz vor der Verabschiedung um ab Ende 2024 / Anfang 2025 zu ermöglichen gesetzlich geregelt ein FSJ auch in Teilzeit von mindestens 20 Stunden / Woche machen zu können. Wer ein FSJ machen möchte, muss zwischen 15 und 27 Jahren sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Im Rahmen von Projekten gibt es für Gruppen oder mehrere Zielpersonen bei einzelnen Trägern die Möglichkeit, das auf bis zu 24 Monate auszudehnen.
Ein FSJ ist eine Bildungs- und Orientierungszeit und ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erfahrungen in sozialer Arbeit zu sammeln. Das FSJ in der Diakonie gibt es seit April 1954 – gesetzlich geregelt ist es seit 1964. Über die Tätigkeit in einer Einsatzstelle hinaus haben alle Freiwilligendienstleistenden eine pädagogische Begleitung. Dieses Programm schließt 25 Seminartage ein, was auch für ein FSJ in Teilzeit gilt. Die Inhalte orientieren sich auch an den Interessen und Bedürfnissen der Freiwilligen.
Ein FSJ, das bei evangelischen Trägern stattfindet, heißt auch Diakonisches Jahr (DJ) oder FSJ in der Diakonie. Ein Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA) wird ebenfalls von evangelischen Trägern betreut und gleicht dem FSJ, wird aber im Ausland absolviert („Outgoing“). Entsprechend gibt es für junge Menschen aus anderen Herkunftsländern auch die Möglichkeit, ein FSJ in Deutschland zu machen („Incoming“).
Das in den 90er-Jahren entstandene und 1993 gesetzlich geregelte Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist auch wie das klassische FSJ aufgebaut – allerdings mit einem ökologischen Schwerpunkt. Auch dies ist wie oben beschrieben durch die seit 1.6.2024 in Kraft getretene Möglichkeit eines FSJ in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Dabei gibt es keinen unmittelbaren Anspruch, sondern ist zwischen Freiwilliger/m, Einsatzstelle und Träger zu vereinbaren.
Organisation und Finanzierung
Bewerbung für das FSJ
- Zielgruppe: Das FJS richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren, die die Schulzeit, erfüllt haben und sich für soziale Berufe interessieren beziehungsweise Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln möchten. Einzelne Projektformen ermöglichen auch einen Zugang ohne Schulabschluss um diesen dann im Rahmen des FSJ zu erwerben.
- Dauer: Das FSJ reicht von 6 bis 18, in Ausnahmefällen bis 24 Monaten, wird in der Regel aber für die Dauer eines Jahres absolviert. Der Zeitraum ist abhängig von den Bedürfnissen und Interessen der Freiwilligen, allerdings spielen die Kapazitäten und der Bedarf der Einsatzstellen und Träger auch eine Rolle.
- Einsatzgebiete: Zu den Einsatzstellen zählen im Bereich von Kirche und Diakonie verschiedenste Einrichtungen wie Obdachlosenhilfe, Altenpflege, Kinderbetreuung, Hilfe für Menschen mit Behinderung, kirchliche Jugendarbeit, Geflüchtetenintegration und weiteren Betätigungsfeldern. Ein FSJ ist immer arbeitsmarktneutral: Die Freiwilligen leisten zusätzliche, unterstützende Tätigkeiten und ersetzen keine regulären Arbeitskräfte.
- Bewerbung: Grundsätzlich ist der Beginn zu jedem Monatsersten möglich. In der Regel beginnt das FSJ – wie auch die anderen Freiwilligendienste - im August oder September. Interessenten können sich aber das ganze Jahr über bewerben. Dazu wenden sie sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Alle Träger sind mit ihren Kontaktdaten zu finden auf www.ev-freiwilligendienste.de .
Finanzielle Unterstützung beim FSJ
- Sozialversicherung: Alle FSJler:innen sind während ihres Einsatzes gesetzlich sozialversichert.
- Taschengeld: Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, das in Vollzeit bundesweit eine einheitliche Obergrenze von 381 Euro hat. Die Höhe des Taschengeldes, bei Teilzeit entsprechend dem zeitlichen Umfang, wird mit den Einsatzstellen vereinbart. Innerhalb einer Einsatzstelle werden immer die gleichen Taschengelder ausgezahlt. Manche stellen auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung.
- Kindergeld: Sind die FSJler:innen unter 25 Jahren alt haben sie zudem weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
- Seminare: Zum FSJ gehören Seminare, die die Teilnehmenden besuchen und auch aktiv mitgestalten.
FSJ, FÖJ, BFD: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich im Gegensatz zum BFD ausschließlich an Jugendliche und junge Erwachsene.
- Alle Freiwilligendienste sind als Bildungs- und Orientierungszeiten eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Der Einsatz vermittelt individuelle soziale Kompetenzen und Erfahrungen, stärkt freiwilliges Engagement und kann der beruflichen Orientierung dienen.
- Die Teilnehmenden erhalten in allen Freiwilligendiensten ein Taschengeld. Im BFD beträgt es in Vollzeit derzeit bundesweit maximal 381 Euro pro Monat (= 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle festgelegt Im FSJ und FÖJ ist es von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise von Träger zu Träger unterschiedlich.
Historie
1954: Start des Programms als Diakonisches Jahr in der Diakonie Neuendettelsau, Bayern
April 1964: Das Gesetz zum Freiwilligen Sozialen Jahr tritt in Kraft.
Mitte/Ende 1960er: Neue jugendpolitische Prioritäten führen zu einer Konkretisierung der Aufgabenbestimmung des FSJ/DJ. Die daraus resultierende veränderte Selbstdefinition als Bildungsjahr stützt sich auf die Erweiterung der unterschiedlichen Einsatzfelder, eine geregelte pädagogische Profilierung und eine höhere Partizipation der Teilnehmenden vor allem in der pädagogischen Begleitung. Dadurch hat sich das FSJ/DJ als “Bildungsjahr“ profiliert und weckt bei jungen Menschen eine verstärkte Nachfrage.
Ende 1970er: Die Anzahl der Teilnehmenden nimmt weiter zu – ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist auch der Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Der Freiwilligendienst ist in Gefahr, als arbeitsmarktpolitische Maßnahme instrumentalisiert zu werden.
1980er und -90er: Um neue Zielgruppen für ein FSJ/DJ anzusprechen wird ein freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) als Modellprojekt entwickelt.
Mitte 1980er: Das Diakonische Jahr im Ausland (DJiA), das sich an den Rahmenbedingungen des FSJ/DJ orientiert, startet.
ab 1990: Mit erheblichen Zuschüssen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden in den neuen Bundesländern Strukturen für ein FSJ/DJ geschaffen.
1993: Das FSJ/DJ-Gesetz wird novelliert und ein paralleles Gesetz zur Förderung des FÖJ verabschiedet. Zusätzlich werden einjährige Auslandsdienste auf Grundlage des FSJ- und FÖJ-Gesetztes in europäischen Ländern möglich.
2002: Eine erneute Änderung des FSJ/DJ-Gesetzes findet statt. Erweitert werden: Das Spektrum der Einsatzfelder, die Flexibilisierung der Dauer des Freiwilligendienstes und die Herabsetzung der Altersgrenze. Das Zivildienstgesetz wird verändert. So steht es Kriegsdienstverweigerern frei, im Rahmen ihres Zivildienstes nach Paragraph 14c des Zivildienstgesetzes (ZDG) ein FSJ oder FÖJ zu leisten.
2011: Einführung des generationsoffenen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bei gleichzeitiger Aussetzung der Wehrpflicht: Damit wird ein Angebot eines parallelen Freiwilligendienstes auch für ältere Zielgruppen (FSJ an Altersobergrenze 27 gebunden) geschaffen und die finanzierten Plätze für Freiwillige deutlich ausgeweitet.
2024: Das 1954 ins Leben gerufene Diakonische Jahr feiert sein 70. Jahr und das Gesetz zum Jugendfreiwilligendienst wird 60.
Hintergrund und Zahlen
Bundesweit leisten derzeit pro Jahr insgesamt über 100.000 Freiwillige ein FSJ, ein FÖJ oder einen Bundesfreiwilligendienst. 2020/21 engagierten sich bei den Evangelischen Trägern ca. 14.000 Jugendliche und junge Erwachsene im FSJ und rund 5.000 BFDler/innen. Insgesamt bieten 46 evangelische Träger ein FSJ beziehungsweise ein FSJ in der Diakonie an. Der Dienst kann auch im Ausland geleistet werden: Am sogenannten Diakonischen Jahr im Ausland (DJiA) nahmen 2016/17 gut 800 Engagierte bei Partnern in Europa und Übersee teil. Geringer ist die Zahl derjenigen, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland einen Freiwilligendienst absolvieren. Nach einem pandemiebedingten Einbruch haben sich die Zahlen wieder an die vor Coronazeit angenähert.
Bewertung
Die Erfindung und Etablierung der Freiwilligendienste ist eine Erfolgsgeschichte: Von Anfang an waren sie Ausdruck eines innovativen Zeitgeistes. Neben dem stetigen Anstieg der Teilnehmerzahlen, spielt auch die qualitative Weiterentwicklung eine große Rolle. Der Charakter der Bildungs- und Orientierungsjahre muss stets den höchsten Standards entsprechen.
Nach Aussetzen der Wehrpflicht – und somit Wegfalldes Zivildienstes – wurde das Angebot der Freiwilligendienste mit dem Bundesfreiwilligendienst ausgebaut: Menschen, die gerne ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen anderen Freiwilligendienst absolvieren möchten, haben heute 70 Jahre nach der Erfindung des FSJ, hohe Chancen diesen zu absolvieren.
Mehr Informationen
Kontakt
Rainer Hub
Freiwilliges soziales Engagement Freiwilligendienste
rainer.hub@diakonie.de 030 652111683