Kinder und ein junger Erwachsener machen eine Welle
Kathrin Harms

Wissen kompakt: Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt es seit 1964. Was das FSJ ist und wie es sich entwickelt hat, skizziert diese Übersicht.

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Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) engagieren sich junge Menschen in sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern, Kitas, Behindertenhilfeeinrichtungen oder Seniorenheimen. Ein FSJ geht in der Regel ein Jahr, ist generell aber zwischen sechs und 18 Monaten möglich. Derzeit ist ein Gesetzentwurf kurz vor der Verabschiedung um ab Ende 2024 / Anfang 2025 zu ermöglichen gesetzlich geregelt ein FSJ auch in Teilzeit von mindestens 20 Stunden / Woche machen zu können. Wer ein FSJ machen möchte, muss zwischen 15 und 27 Jahren sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Im Rahmen von Projekten gibt es für Gruppen oder mehrere Zielpersonen bei einzelnen Trägern die Möglichkeit, das auf bis zu 24 Monate auszudehnen.

Ein FSJ ist eine Bildungs- und Orientierungszeit und ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erfahrungen in sozialer Arbeit zu sammeln. Das FSJ in der Diakonie gibt es seit April 1954 – gesetzlich geregelt ist es seit 1964. Über die Tätigkeit in einer Einsatzstelle hinaus haben alle Freiwilligendienstleistenden eine pädagogische Begleitung. Dieses Programm schließt 25 Seminartage ein, was auch für ein FSJ in Teilzeit gilt. Die Inhalte orientieren sich auch an den Interessen und Bedürfnissen der Freiwilligen. 

Ein FSJ, das bei evangelischen Trägern stattfindet, heißt auch Diakonisches Jahr (DJ) oder FSJ in der Diakonie. Ein Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA) wird ebenfalls von evangelischen Trägern betreut und gleicht dem FSJ, wird aber im Ausland absolviert („Outgoing“). Entsprechend gibt es für junge Menschen aus anderen Herkunftsländern auch die Möglichkeit, ein FSJ in Deutschland zu machen („Incoming“).

Das in den 90er-Jahren entstandene und 1993 gesetzlich geregelte Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist auch wie das klassische FSJ aufgebaut – allerdings mit einem ökologischen Schwerpunkt. Auch dies ist wie oben beschrieben durch die seit 1.6.2024 in Kraft getretene Möglichkeit eines FSJ in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Dabei gibt es keinen unmittelbaren Anspruch, sondern ist zwischen Freiwilliger/m, Einsatzstelle und Träger zu vereinbaren.

Organisation und Finanzierung

Bewerbung für das FSJ

Finanzielle Unterstützung beim FSJ

FSJ, FÖJ, BFD: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Historie

1954: Start des Programms als Diakonisches Jahr in   der Diakonie Neuendettelsau, Bayern

April 1964: Das Gesetz zum Freiwilligen Sozialen Jahr tritt in Kraft.                           

Mitte/Ende 1960er: Neue jugendpolitische Prioritäten führen zu einer Konkretisierung der Aufgabenbestimmung des FSJ/DJ. Die daraus resultierende veränderte Selbstdefinition als Bildungsjahr stützt sich auf die Erweiterung der unterschiedlichen Einsatzfelder, eine geregelte pädagogische Profilierung und eine höhere Partizipation der Teilnehmenden vor allem in der pädagogischen Begleitung. Dadurch hat sich das FSJ/DJ als “Bildungsjahr“ profiliert und weckt bei jungen Menschen eine verstärkte Nachfrage.

Ende 1970er: Die Anzahl der Teilnehmenden nimmt weiter zu – ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist auch der Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Der Freiwilligendienst ist in Gefahr, als arbeitsmarktpolitische Maßnahme instrumentalisiert zu werden.

1980er und -90er: Um neue Zielgruppen für ein FSJ/DJ anzusprechen wird ein freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) als Modellprojekt entwickelt.

Mitte 1980er: Das Diakonische Jahr im Ausland (DJiA), das sich an den Rahmenbedingungen des FSJ/DJ orientiert, startet.

ab 1990: Mit erheblichen Zuschüssen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden in den neuen Bundesländern Strukturen für ein FSJ/DJ geschaffen.

1993: Das FSJ/DJ-Gesetz wird novelliert und ein paralleles Gesetz zur Förderung des FÖJ verabschiedet. Zusätzlich werden einjährige Auslandsdienste auf Grundlage des FSJ- und FÖJ-Gesetztes in europäischen Ländern möglich.

2002: Eine erneute Änderung des FSJ/DJ-Gesetzes findet statt. Erweitert werden: Das Spektrum der Einsatzfelder,  die  Flexibilisierung  der  Dauer  des  Freiwilligendienstes  und  die Herabsetzung  der  Altersgrenze. Das Zivildienstgesetz wird verändert. So steht es Kriegsdienstverweigerern frei,  im Rahmen ihres Zivildienstes nach Paragraph 14c des Zivildienstgesetzes (ZDG) ein FSJ oder FÖJ zu leisten.

2011: Einführung des generationsoffenen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bei gleichzeitiger Aussetzung der Wehrpflicht: Damit wird ein Angebot eines parallelen Freiwilligendienstes auch für ältere Zielgruppen (FSJ an Altersobergrenze 27 gebunden) geschaffen und die finanzierten Plätze für Freiwillige deutlich ausgeweitet.

2024: Das 1954 ins Leben gerufene Diakonische Jahr feiert sein 70. Jahr und das Gesetz zum Jugendfreiwilligendienst wird 60.

Hintergrund und Zahlen

Bundesweit leisten derzeit pro Jahr insgesamt über 100.000 Freiwillige ein FSJ, ein FÖJ oder einen Bundesfreiwilligendienst. 2020/21 engagierten sich bei den Evangelischen Trägern ca. 14.000 Jugendliche und junge Erwachsene im FSJ und rund 5.000 BFDler/innen. Insgesamt bieten 46 evangelische Träger ein FSJ beziehungsweise ein FSJ in der Diakonie an. Der Dienst kann auch im Ausland geleistet werden: Am sogenannten Diakonischen Jahr im Ausland (DJiA) nahmen 2016/17 gut 800 Engagierte bei Partnern in Europa und Übersee teil. Geringer ist die Zahl derjenigen, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland einen Freiwilligendienst absolvieren. Nach einem pandemiebedingten Einbruch haben sich die Zahlen wieder an die vor Coronazeit angenähert.

Bewertung

Die Erfindung und Etablierung der Freiwilligendienste ist eine Erfolgsgeschichte: Von Anfang an waren sie Ausdruck eines innovativen Zeitgeistes. Neben dem stetigen Anstieg der Teilnehmerzahlen, spielt auch die qualitative Weiterentwicklung eine große Rolle. Der Charakter der Bildungs- und Orientierungsjahre muss stets den höchsten Standards entsprechen. 

Nach Aussetzen der Wehrpflicht – und somit Wegfalldes Zivildienstes – wurde das Angebot der Freiwilligendienste mit dem Bundesfreiwilligendienst ausgebaut: Menschen, die gerne ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen anderen Freiwilligendienst absolvieren möchten, haben heute 70 Jahre nach der Erfindung des FSJ, hohe Chancen diesen zu absolvieren.

Mehr Informationen

Kontakt

Rainer Hub
Hermann Bredehorst

Rainer Hub

Freiwilliges soziales Engagement Freiwilligendienste

rainer.hub@diakonie.de 030 652111683

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