Stiften

An die Bundesstiftung Diakonie kann eine Zustiftung oder Schenkung geleistet werden. Diese wird dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dauerhaft erhalten – anders als eine Spende, die zeitnah für geförderte Projekte ausgegeben werden muss. Bei einer Zustiftung kommen die Erträge des zu Lebzeiten ersparten Geldes genau dem Zweck zugute, den man unterstützen möchte, und das Vermögen braucht sich nicht auf.

Zustiftungen wirken auf unbegrenzte Zeit in einer Stiftung. Die Zinserträge aus dem Kapitalstock einer Stiftung kommen direkt den satzungsgemäßen Zwecken zugute. Zustifterinnen und Zustifter erhöhen das Stiftungskapital.

Bei der Gründung einer Stiftung ist kein Mindestkapital erforderlich, üblicherweise aber startet eine rechtsfähige Stiftung mit mindestens 50.000 Euro Kapital. Dieses steht der Stiftung unbefristet zur Verfügung und wird von einer verantwortlichen Person – dem Vorstand – verwaltet.

 

Steuerliche Erleichterungen

Das Finanzamt hilft beim Aufbau der Bundesstiftung Diakonie kräftig mit. Zustiftungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt.

Zusätzlich zu den absetzbaren Ausgaben für sonstige gemeinnützige Zwecke können Sie sofort oder auf zehn Jahre verteilt bis zu einer Million Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine Zustiftung, die Errichtung eines Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung entscheiden.

Sollten Sie Geld aus einer Erbschaft zustiften, dann ist dieser Betrag von jeglichen Steuern befreit. Innerhalb von 24 Monaten nach Antritt der Erbschaft können Sie die bereits dafür gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Für Unternehmen und andere Körperschaften gibt es für Zustiftungen keine steuerlichen Sonderregelungen. Hier gelten die einheitlichen, großzügig bemessenen Höchstgrenzen für den steuerlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

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