Illustration sexualisierte Gewalt
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Aktiv gegen sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie

Unsere Inhalte zu diesem Thema

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sollen in Einrichtungen der Diakonie Schutz, Begleitung, Unterstützung und Förderung erhalten. Die kirchlich-diakonische Arbeit hat den Anspruch, ihnen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. In scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht, wenn Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren.

Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen, starke Präventionskonzepte und Interventionsmaßnahmen zu verankern, Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt aus der Vergangenheit aufzuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass alle Formen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen sowie Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. In diakonischen und kirchlichen Einrichtungen und Diensten sollen alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und auf kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen. 

Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Sexualisierte Gewalt verhindern

Für die Gegenwart und Zukunft wurden Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention etabliert, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. 2012 und 2016 haben die EKD und die Diakonie Deutschland mit dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) jeweils eine Gemeinsame Erklärung zum Thema Prävention und Schutzkonzepte verabschiedet. In Folge haben Kirche und Diakonie konkrete Leitlinien zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende entwickelt und in dem Bundesrahmenhandbuch „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“ veröffentlicht. Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende kirchlich-diakonischer Dienste sowie die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt.

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die von den Landeskirchen und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) übernommen wurde, verankert im Bereich Prävention und Intervention sowohl den Schutzauftrag als auch Interventionsmaßnahmen. Mit der Gewaltschutzrichtlinie verpflichten sich Kirche und Diakonie zur Umsetzung und Einhaltung von Standards bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

 

Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt 

Trotz aller guten präventiven Maßnahmen kann es zu sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen oder Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie kommen. Träger und Einrichtungen übernehmen die Verantwortung und arbeiten Vorkommnisse von sexualisierter Gewalt konsequent auf.

In den 50er- und 60er-Jahren haben viele Menschen Leid und Unrecht in Einrichtungen von Kirche und Diakonie erlebt. Die Diakonie hat auch für die Vergangenheit die Verantwortung übernommen und bereits viele Aufarbeitungsprozesse im Bereich der Heimerziehung und der Behindertenhilfe in den 50er- und 60er-Jahren durchgeführt. Aufarbeitungsprozesse zu Fällen aus der Vergangenheit finden auch weiterhin und möglichst unter Einbeziehung von Betroffenen statt. Bis heute bemühen sich diakonische Einrichtungen, den kontinuierlichen Kontakt zu Betroffenen zu pflegen, die dort in der Vergangenheit untergebracht waren. Parallel wurden Netzwerke auf- und ausgebaut, die fortlaufend begleitet werden.

Alle Verantwortlichen in der Diakonie, denen hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen anvertraut sind, müssen alles dafür tun, dass jegliche Erscheinungsformen von Gewalt und Machtmissbrauch verhindert werden können.

Am 13. Dezember 2023 wurde die „Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards“ von EKD, Diakonie Deutschland und der UBSKM, Kerstin Claus, unterzeichnet. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden von Landeskirchen und Landesverbänden gemeinsame Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen eingerichtet. Diese sehen eine strukturell fest verankerte Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt vor, die Teil der Kommissionen sind.

 

Rahmenbestimmung „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“

Die Rahmenbestimmung zum Thema „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ wurde am 17. Oktober 2024 von der Konferenz Diakonie und Entwicklung beschlossen. Die Regelungen unterstützen eine verbindliche Umsetzung von Strukturen und Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Diakonie. Die Rahmenbestimmung trägt damit zu einer stärkeren Verankerung des Themas und einem nachhaltigen Schutz vor sexualisierte Gewalt in der Diakonie bei.

Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt

Aufarbeitung und Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Kontexten werden seit Juli 2022 durch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt begleitet. Im Beteiligungsforum werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenen und kirchlichen sowie diakonischen Vertreter*innen bearbeitet. Jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht unter Mitwirkung des Beteiligungsforums und damit unter Mitwirkung Betroffener.

Die Perspektive der Diakonie Deutschland wird durch die sozialpolitische Vorständin Maria Loheide vertreten.

Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie

Die Studie „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ soll das weitere Vorgehen in Bezug auf Aufarbeitung, Prävention und Schutzkonzepte unterstützen. Am 25. Januar 2024 wurden die Ergebnisse des Forschungsverbundes ForuM veröffentlicht.

Mehr zur ForuM-Studie
Illustration sexualisierte Gewalt
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Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung

Die Richtlinie der Evangelischen Kirche regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und nennt Maßnahmen zu deren Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgte. Sie wird in Einrichtungen der Evangelischen Kirche und des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE) angewendet. Das EWDE vereint die Diakonie Deutschland, die Diakonie Katastrophenhilfe und Brot für die Welt.

Für alle drei Marken gibt es spezifische Maßnahmen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. 

Die Diakonie Deutschland hat eine eigens eingerichtete Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt". „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Sensibilität für das Thema zu erhöhen, Hemmschwellen abzubauen und Expertise zu vermitteln", erklärt Marlene Kowalski, Leiterin der Fachstelle, im Interview

Als weitere Maßnahmen gibt es Kindesschutzbeauftragte, um die Kindesschutzstrategie des EWDE umzusetzen. Wer in der Diakonie mit Kindern oder Schutzbefohlenen arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen. Mitarbeitende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung verpflichten sich, sich an den verbindlich vorgegebenen Verhaltenskodex des EWDE zu halten. Mitarbeitende können bei begründetem Verdacht Verstöße gegen diesen Kodex per E-Mail an die AGG Beschwerdestelle oder an eine externe Ombudsperson melden. Externe haben die Möglichkeit, Vorkommnisse über das Hinweisgebenden-Portal zu melden. 

Für internationale Projekte von Brot für die Welt und der Diakonie Katastrophenhilfe gibt es den sogenannten "Complaint Focal Point". Dabei handelt es sich um Meldestellen und Interventionsverfahren.

  • Maria Loheide

    „Die Diakonie setzt sich mit ihren Mitgliedern konsequent für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ein und verankert verbindliche Strukturen und konkrete Maßnahmen, die Menschen nachhaltig vor sexualisierter Gewalt schützen."

    Maria Loheide Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland

Nähe, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt in Einrichtungen und Unternehmen erkennen

Wieviel Nähe ist gut? Wie erkenne ich Grenzverletzungen und Übergriffe? Und wie kann eine beziehungsorientierte Führungskultur in Einrichtungen und Unternehmen gefördert werden?

Diesen Fragen ging Dr. Marlene Kowalski, Leiterin der Fachstelle „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ der Diakonie Deutschland, im Gespräch mit Tobias Pusch und Tobias Siebel auf den Grund. Im Podcast „TALER & TALAR“, der einen theologischen Blick auf Wirtschaft, Geld und aktuelle Themen richtet, ging es in der Folge vom 13.04.2023 um Macht und Machtmissbrauch und Möglichkeiten, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern.

Kontakt zur Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland

Marlene Kowalski
©Diakonie/Hermann Bredehorst

Dr. Marlene Kowalski

Leiterin Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"

marlene.kowalski@diakonie.de 030 652111445
©Diakonie/Hermann Bredehorst

Janina Zielke

Fachberaterin Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"

janina.zielke@diakonie.de 030 652111745
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Johanna Kister

Fachberaterin für Prävention

johanna.kister@diakonie.de 030 652111808

Anlaufstellen und weiterführende Informationen für betroffene Personen und deren Angehörige

Informationen für Einrichtungen

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