MEHR ZEIT, MEHR BERATUNG:WARUM DER GESETZENTWURF ZUR SUIZIDPRÄVENTION NOCH NICHT ÜBERZEUGT

Ein Schritt zurück für einen besseren Weg nach vorn?

Dr. Jutta Ataie | 06.02.2025

Der Bundesrat befasst sich am 14. Februar 2025 mit dem Gesetzentwurf zur Suizidprävention. Doch die Stellungnahmen aus dem Ausschuss für Gesundheit (siehe Anlage 1) sowie des Nationalen Normenkontrollrates (siehe Anlage 2, ab Seite 58) zeigen: Es gibt erhebliche Bedenken.

 

Kritik des Gesundheitsausschusses: Mehr Zeit, mehr Expertise, mehr Substanz

Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die grundsätzliche Überarbeitung fordert. Die zentralen Kritikpunkte:

Die Empfehlung lautet daher: Zurück an den Start, um eine tragfähige, wirksame und nachhaltig umsetzbare Strategie zu entwickeln.

 

Kritik des Nationalen Normenkontrollrats: Alternativen prüfen

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) meldet Bedenken an. Er kritisiert, dass der Gesetzentwurf als "alternativlos" dargestellt wird und mahnt an, ob es nicht sinnvollere Wege gibt:

Diese Fragen stehen nun im Raum und dürften die weitere Diskussion prägen.

 

Was bedeutet das für die Suizidprävention?

Die aktuellen Stellungnahmen zeigen: Die Bedeutung eines Suizidpräventionsgesetzes wird nicht infrage gestellt. Doch die vorgelegte Gesetzesfassung scheint noch nicht die Lösung zu sein, die es braucht. Eine stärkere Vernetzung bestehender Initiativen, eine klare Finanzierung und eine umfassendere Fachexpertise könnten den entscheidenden Unterschied machen.

Nun stellt sich die Frage: Wird die Politik den Mut aufbringen, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten? Oder bleibt es bei einer Schnelllösung, die an der Realität der Suizidprävention vorbeigeht?

Der 14. Februar wird zeigen, ob sich für Gründlichkeit statt Tempo entschieden wird. Die Entwicklung bleibt spannend.

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