Suizidprävention bleibt ungeregelt
Ein neuer Anlauf ist gebraucht
Dr. Jutta Ataie | 21.02.2025
Wie erwartet wird es in dieser Legislaturperiode keine gesetzliche Regelung zur Suizidprävention geben. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2025 erhebliche Kritik am Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention geäußert. Auch der Bundestag hatte bereits deutliche Bedenken angemeldet. Ein Neustart in der kommenden 21. Legislaturperiode ist unumgänglich.
Kritik des Bundesrates
Der Bundesrat sieht in dem vorgelegten Entwurf kaum eine Stärkung der Suizidprävention. Er kritisiert insbesondere:
- Fehlende Einbindung: Weder die Expert:innen aus der Suizidprävention noch die Länder wurden ausreichend beteiligt.
- Unklare Finanzierung: Es fehlen verbindliche Finanzierungsmodelle für die vorgesehenen Maßnahmen.
- Mangelnde Vernetzung: Bestehende Strukturen sollten gestärkt werden, anstatt neue Parallelstrukturen zu schaffen.
- 24/7-Krisendienste als Voraussetzung: Eine bundesweite Krisennotrufnummer könne nur dann eingeführt werden, wenn zuvor flächendeckend erreichbare Krisendienste in den Ländern etabliert werden.
- Datenschutzfragen bei der Surveillance: Die geplante systematische Erfassung suizidaler Handlungen sei in ihrer aktuellen Form zu wenig konkret und werfe Datenschutzprobleme auf.
- Erfassung von Todesbescheinigungen: Eine bundeseinheitliche Regelung sei aufgrund der Länderzuständigkeit nicht umsetzbar.
Reaktion der Bundesregierung
In ihrer Gegenäußerung vom 19. Februar 2025 (siehe Anlage ab Seite 57) hält die Bundesregierung an ihrem Entwurf fest:
- Die Einbindung der Akteure sei erfolgt bzw. vorgesehen.
- Datenschutz bei der geplanten Surveillance sei gewährleistet.
- Das Muster für Todesbescheinigungen sei als Empfehlung für die Länder gedacht, nicht als Verpflichtung.
- Es entstünden keine neuen finanziellen Belastungen für die Länder.
Unsere Einschätzung
Bemerkenswert ist, dass die Länder selbst fordern, zunächst 24/7-Krisendienste auf Länderebene auszubauen, bevor eine bundesweite Krisennotrufnummer eingeführt wird. Gleichzeitig bleibt offen, wie dies finanziert werden soll, da die Länder bislang keine zusätzlichen Mittel dafür bereitstellen wollen.
Es ist offensichtlich, dass die Suizidprävention weiterhin ohne verbindliche gesetzliche Grundlage bleibt. Das bedeutet für die nächste Legislaturperiode: Ein neuer Anlauf ist dringend erforderlich – diesmal mit einer besseren Einbindung der Fachakteure und einer realistischen Finanzierungsstrategie.
SuizidPräVG_StN_BRat_Gegenäußerung der BReg_250219 ab Seite 57