Suizidprävention bleibt ungeregelt

Ein neuer Anlauf ist gebraucht

Dr. Jutta Ataie | 21.02.2025

Wie erwartet wird es in dieser Legislaturperiode keine gesetzliche Regelung zur Suizidprävention geben. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2025 erhebliche Kritik am Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention geäußert. Auch der Bundestag hatte bereits deutliche Bedenken angemeldet. Ein Neustart in der kommenden 21. Legislaturperiode ist unumgänglich.

Kritik des Bundesrates

Der Bundesrat sieht in dem vorgelegten Entwurf kaum eine Stärkung der Suizidprävention. Er kritisiert insbesondere:

Reaktion der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung vom 19. Februar 2025 (siehe Anlage ab Seite 57) hält die Bundesregierung an ihrem Entwurf fest:

Unsere Einschätzung

Bemerkenswert ist, dass die Länder selbst fordern, zunächst 24/7-Krisendienste auf Länderebene auszubauen, bevor eine bundesweite Krisennotrufnummer eingeführt wird. Gleichzeitig bleibt offen, wie dies finanziert werden soll, da die Länder bislang keine zusätzlichen Mittel dafür bereitstellen wollen.

Es ist offensichtlich, dass die Suizidprävention weiterhin ohne verbindliche gesetzliche Grundlage bleibt. Das bedeutet für die nächste Legislaturperiode: Ein neuer Anlauf ist dringend erforderlich – diesmal mit einer besseren Einbindung der Fachakteure und einer realistischen Finanzierungsstrategie.

SuizidPräVG_StN_BRat_Gegenäußerung der BReg_250219 ab Seite 57

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