WEGE AUS DER KRISE
Was das Suizidpräventionsgesetz leisten muss
Dr. Jutta Ataie | 05.12.2024
Am 28. November 2024 hat uns der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention“ erreicht. Verbunden mit der Einladung zur Stellungnahme stellt dieser Entwurf einen wichtigen Schritt dar, die Diskussion um Suizidprävention auf nationaler Ebene weiter voranzubringen.
Wie Herr Dr. Bartmann es treffend formulierte, sehen wir den Entwurf in vielerlei Hinsicht als einen „fachpolitischen Merkposten für den Fortgang der Diskussion in der nächsten Legislaturperiode“.
In diesem Kontext hat die Diakonie Deutschland in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Stellungnahme erarbeitet. Unser gemeinsamer Brief, der sich auch auf unser umfassendes Positionspapier zum Suizidpräventionsgesetz stützt, wurde heute (5. Dezember 2024) an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.
In unserer Stellungnahme haben wir bewusst die zentralen Punkte in Sachen Suizidprävention hervorgehoben, dabei jedoch auf den sonst üblichen Detaillierungsgrad verzichtet. Ziel war es, die wesentlichen Themen prägnant darzulegen und die Richtung für die weitere Diskussion klar zu markieren.
Nachfolgend finden Sie beide Dokumente – unser Stellungnahmebrief sowie das Positionspapier:
Wir laden Sie ein, unsere Perspektiven zu lesen und sich mit unseren Vorschlägen auseinanderzusetzen, um gemeinsam die Suizidprävention in Deutschland zu stärken.