06.2019: Konzept für eine grundlegende Pflegereform
Die Diakonie schlägt eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung der Versicherten vor.
Die Modelle respektive Vorschläge, die sich gegenwärtig in der öffentlichen Diskussion befinden, behandeln primär nur die Thematik der Pflegevollversicherung beziehungsweise des Sockel-Spitze-Tausches für die vollstationäre Pflege. In der vollstationären Pflege lebt aber nur circa ein Viertel der pflegebedürftigen Menschen.
Der Diakonie Deutschland ist es ein zentrales Anliegen, einen zukunftsfähigen Vorschlag für einen Systemwechsel zur Finanzierung der Pflegebedürftigkeit für die pflegebedürftigen Menschen in allen Versorgungssettings zu entwickeln und sowohl die formelle als auch die informelle Pflege mit einzubeziehen.
Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die bisherige Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung zu überführen.
- Bis auf die in ihrer Höhe fixe Eigenbeteiligung werden dann alle pflegebedingten Leistungen, die notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind, von der Solidargemeinschaft übernommen.
- Damit wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit über die Sozialversicherung abgesichert; für die begrenzte Eigenbeteiligung kann privat vorgesorgt werden.
- Die Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung bezieht sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Diese sind weiterhin vom Pflegebedürftigen zu tragen. Die Behandlungspflege in der stationären Pflege ist eine SGB-V-Leistung und wird aus dem SGB XI herausgelöst.
- Bei den Versorgungssettings und den Leistungen wird zwischen der vollstationären Pflege und der häuslichen Pflege unterschieden - mit Äquivalenzbeziehungen zwischen den Leistungen der vollstationären und der häuslichen Pflege.
- Dabei geht die Diakonie Deutschland davon aus, dass es weiterhin pflegebedürftige Menschen geben wird, die eine vollstationäre Versorgungsform benötigen.
- Die Leistungen der häuslichen Pflege umfassen im vorliegenden Konzept die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege,die teilstationäre Pflege und den Entlastungsbetrag.
- Einführung eines servicebasierten Pflegesystems, wobei pflegende Angehörige und andere privat pflegende Personen oder 24-Stunden-Betreuungskräfte (sogenannte Live-Ins) zukünftig durch ein Anstellungsverhältnis abgesichert werden.
- Pflegebedürftige erhalten pauschal einen steuerfinanzierten Pflegeunterstützungsbetrag; die Höhe, über die diskutiert wird, entspricht der des Kindergelds.
- Ausweitung der Finanzbasis durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Heranziehung anderer Einkommensarten wie Kapital- und Mieterträge bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung.
Dieser Systemwechsel erfordert nach Auffassung der Diakonie Deutschland auch einen gesellschaftlichen Verständigungsprozess darüber, welches Leistungsniveau mit der Pflegevollversicherung erreicht werden soll und was unter den notwendigen Leistungen in der Langzeitpflege zu verstehen ist.
Die vorliegende Kurzfassung enthält die wesentlichen Änderungen aus der Perspektive des Leistungsempfängers (Kapitel 2-12) sowie Aussagen zu den Themen Ausweitung der Finanzbasis und nachhaltige Finanzierung (Kapitel 13) und zur Umsetzbarkeit einer Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung (Kapitel 14).
Eine Langfassung (diese wird im Herbst/Winter 2019 veröffentlicht) enthält eine ausführliche Vorstellung des Konzepts mit Aussagen zur Zielsetzung einer Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung, zu einer differenzierteren Ausgestaltung des Systems, zu den Themen Moral Hazard (Überbeanspruchung der Versicherungsleistungen) und Gerechtigkeit/Distribution und zur Ausgestaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur auf der Systemebene. Ebenso beinhaltet die Langfassung Kapitel zu den Themen Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung/ Vergütungen und Pflegesätze, Qualitätssicherung/ Qualitätsstandards/ Qualitätsbewertung und Erhöhung der Flexibilität zwischen ambulant und stationärdurch Zuwahlmöglichkeiten.
Der Vorschlag der Diakonie Deutschland bewegt sich auf einer mittleren Abstraktionsebene.
Es sind noch verschiedene Fragestellungen zu klären, weshalb die Diakonie Deutschland darauf hinweist, dass es zunächst verschiedener kurzfristiger Änderungen an dem bestehenden System der Pflegeversicherung bedarf (siehe Kapitel 15).
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