05.2021: Wegweiser zu Rechtsformen und der Gemeinnützigkeit in der Diakonie
Die diakonischen Aufgaben werden durch Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen erfüllt. Die diakonischen Unternehmen sind gemeinnützig. Gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben bestimmen maßgeblich das innere Organisationsrecht und die Geschäftsführung eines Unternehmens. Je nach Aufgabe muss eine angemessene Rechtsform gefunden werden.
Schon das Finden der optimalen Lösung kann so anspruchsvoll sein, dass es die Möglichkeiten der bestehenden Struktur überfordert. Darüber hinaus ist immer zu bedenken, dass der langfristige Erfolg eines Unternehmens auch dadurch bestimmt wird, wie gut die Rechtsform zu der Aufgabe passt und sich an bevorstehende Änderungen - also sich verändernde Bedingungen und Ansprüche – anpassen lässt. Eine gute Bestandsaufnahme, Zielbestimmung und Planung sind elementar und können zur Entscheidung für die eine oder andere Rechtsform führen. Die Einhaltung der dabei zu beachtenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben wird periodisch durch die Finanzverwaltung kontrolliert.
Es kann sich in diesem Zusammenhang auch anbieten, Erstellung und/oder Betrieb einer neuen Aufgabe in eine eigene Organisation auszugliedern. Dabei stellen sich Fragen zur Rechtsform und zur Gemeinnützigkeit dieser Organisation. Die in der Sozialwirtschaft anzutreffenden Rechts- und Organisationsformen sind vielfältig und unterliegen einem stetigen Wandel. Dieser Text gibt einen Überblick.