Impulspapier: Pflege für Menschen mit Behinderung in Besonderen Wohnformen bedarfsgerechter finanzieren
Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, erhalten eine Pauschale von 266 Euro für Pflege – unabhängig davon, wie viel Pflege sie tatsächlich brauchen. Das reicht längst nicht aus. Diakonie Deutschland und der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) setzen sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein: eine Reform von § 43a SGB XI, die den Pflegebedarf besser berücksichtigt. Mehr dazu im Impulspapier.
In einfacher Sprache:
Im politischen Bereich gibt es viele Meinungen.
Es geht um die Bezahlung (Finanzierung) der Pflege für Menschen mit Behinderung in Besonderen Wohnformen.
Ein wichtiger Paragraph ist § 43a in der Pflegeversicherung (im Sozial-Gesetz-Buch).
Manche wollen den Paragraphen abschaffen.
Andere wollen ihn so lassen, wie er ist.
Wieder andere wollen ihn ändern.
Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Fach-Verband für Teilhabe (BeB) haben einen Vorschlag:
Sie wollen den Paragraphen ändern.
Dazu haben sie ein Papier geschrieben.
In dem Papier steht, wie § 43a geändert werden soll.
Sie wollen helfen, Lösungen für die Bezahlung der Pflege für Menschen mit Behinderungen zu finden.
Es geht auch um die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX).
Die Lösungen sollen Menschen mit Behinderung unterstützen, dort zu wohnen, wo sie möchten.
Zusammenfassung:
Bisher gibt die Pflege-Versicherung 266 Euro.
Das Geld bekommen Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohn-Form wohnen.
Und die pflege-bedürftig sind.
Die Pauschale ist immer gleich.
Egal, wie stark pflege-bedürftig jemand ist.
Die Pauschale von 266 Euro ist seit vielen Jahren gleich geblieben.
Das ist zu wenig Geld.
Denn die Kosten für Pflege sind gestiegen.
Diakonie Deutschland und BeB sagen:
Die Pauschale soll sich am Pflege-Bedarf orientieren.
Wer mehr Pflege braucht, soll mehr Geld von der Pflegeversicherung bekommen.
Die Pauschale soll sich an den Pflege-Graden orientieren.
Das ist wichtig.
Pflege-Leistungen sollen auch in Zukunft Teil der Eingliederungshilfe bleiben.
Menschen sollen in ihrer Wohn-Form bleiben können.
Auch wenn sie mehr Pflege brauchen.
Die Pflege muss weiter von Mitarbeitenden der Besonderen Wohnform (Menschen) gemacht werden,
die die Menschen mit Behinderung gut kennen.
Und die im Alltag helfen.