Die Diakonie und die Evangelische Kirche rufen mit ihrer Aktion #wärmewinter auf, sich in der kalten Jahreszeit füreinander einzusetzen. Sei es durch Beratung, Zusammensein oder kleine Gesten der Nächstenliebe. Machen auch Sie mit!
Im Winter 2022/23 gerieten viele Menschen aufgrund hoher Energiepreise in soziale Notlagen. Als Antwort darauf starteten die Diakonie und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die preisgekrönte Aktion #wärmewinter.
In ganz Deutschland entstanden in Gemeindehäusern, Kirchen und diakonischen Einrichtungen zahlreiche #wärmewinter-Aktionen, darunter warme Mahlzeiten in Gemeindehäusern, Beratungsstellen für Menschen mit hohen Energiekosten und Kältehilfe für Obdachlose. Schnell und unbürokratisch. Wer selbst helfen möchte, kann sich durch Spenden oder ehrenamtliches Engagement an der Aktion beteiligen.
Auch im #wärmewinter 2023/24 setzen wir fort, Menschen in Lebenssituationen von Energiearmut, Arbeits- und Wohnungslosigkeit zu helfen. Es gibt weiterhin Orte, an denen konkrete Hilfe geboten wird und ein Zeichen gegen soziale Kälte gesetzt wird. Machen Sie mit und setzen Sie gemeinsam mit uns ein starkes Signal der Wärme und Solidarität im #wärmewinter!
Video zum #wärmewinter
Energiekosten: Staatliche Hilfen 2024 im Überblick
Die Strom- und Gaspreisbremse ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. Wie Sie bei steigenden Energiekosten dennoch Unterstützung in Anspruch nehmen können, lesen Sie in unseren Hinweisen.
Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, können beim Jobcenter oder Sozialamt Unterstützung beantragen. Dies umfasst nicht nur die Miete, sondern auch Heizkosten. Besonders im ersten Jahr des Leistungsbezugs gelten erleichterte Antragsvoraussetzungen.
Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 haben Sie im ersten Jahr des Leistungsbezugs die Möglichkeit, von erleichterten Antragsbedingungen und einer sogenannten Karenzzeit zu profitieren. Während dieser Zeit werden die gesamten Kosten Ihrer Unterkunft übernommen, und Vermögen bis zu 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person bleiben dabei unberücksichtigt.
Erst ab dem zweiten Jahr gelten strengere Kriterien für die Angemessenheit des Wohnraums und niedrigere Freibeträge. Daher lohnt es sich besonders, einen Leistungsantrag im ersten Jahr zu stellen, um von den milderen Anspruchsvoraussetzungen zu profitieren.
Zusätzlich wurden im Januar 2024 die Regelsätze angepasst: Erwachsene erhalten nun 563 Euro, während für Kinder folgende Sätze gelten – 357 Euro (0 bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13 Jahre) und 471 Euro (14 bis 17 Jahre).
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und sich während besonderer Notlagen zu überbrücken. Ein Antrag im ersten Jahr kann Ihnen helfen, von den günstigeren Bedingungen zu profitieren.
Auch hier bietet das Jobcenter Hilfe bei erhöhten Heizkosten oder Nachforderungen aufgrund gestiegener Energiepreise. Wichtig ist, den Antrag im Monat der Fälligkeit beziehungsweise im Monat der Heizkostenerhöhung zu stellen.
Das Kindergeld wurde 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht und der Kinderzuschlag auf 250 Euro, der zusätzlich zum Kindergeld dazukommt. Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, ist es wichtig, im Einzelfall zu überprüfen, ob aufgrund von erhöhten Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf zusätzliche Grundsicherungsleistungen besteht.
Achten Sie darauf, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt jeweils im Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.
Seit Januar 2023 wurde das Wohngeld auf 370 Euro pro Monat erhöht. Ein Leistungsantrag kann sich auch für bisher nicht Anspruchsberechtigte lohnen. Aufgrund von Neuanträgen können Bearbeitungszeiten länger sein. Erkundigen Sie sich nach vorläufigen Abschlagszahlungen.
Im Bürgergeld-Regelsatz ist eine niedrige Stromkostenpauschale enthalten. Bei stark gestiegenen Kosten können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme als Härtefall beim Jobcenter stellen. Rückforderungen können als Darlehen beantragt und im Anschluss in eine Beihilfe umgewandelt werden. Nachdem Sie das Darlehen erhalten haben, ist es ratsam, einen Antrag auf Umwandlung in eine Beihilfe nach § 44 SGB II zu stellen. Dies ist besonders relevant, da die Rückforderung angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen als unbillige Härte betrachtet wird. Bei Problemen oder Widersprüchen können Sie Unterstützung in Sozialberatungsstellen suchen.
Es ist zu beachten, dass im SGB XII eine spezielle Härtefallregelung fehlt. Hier könnte jedoch eine flexible Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII in Betracht gezogen werden. Diese Entscheidung liegt bei den kommunalen Trägern der Sozialhilfe. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten Sie sich beim Sozialamt oder bei Beratungsstellen informieren.
Für diejenigen, die nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II/SGB XII sind, jedoch geringe Einkünfte über dem Leistungsniveau haben oder Kinderzuschlag, Wohngeld oder Ausbildungsförderungsleistungen erhalten, kann durch erhöhte Energiekosten Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII ausgelöst werden. In solchen Fällen könnte eine Anerkennung als Härtefall möglich sein.
Handreichungen für Gemeinden und Diakonien
Auch im zweiten Jahr der Aktion haben wir Tipps und Hinweise zusammengestellt, welche Ihnen helfen, Angebote zu gestalten, sowie Antworten auf Sachfragen zu finden.
In der Handreichung für Kirchengemeinden finden Sie Hilfestellungen zu der Frage, wie Sie als Kirchengemeinde bedürftige Menschen im Blick haben, begleiten und unterstützen können – und so der sozialen und realen Kälte Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit entgegensetzen.
Die Handreichung Sozialraumorientierung hilft Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen darüber hinaus, ihre Rolle in Dorf, Stadtteil, Kiez und Quartier zu finden und eine fragende und neugierige Haltung der Vernetzung und Kooperation einzuüben.
Welche Kosten bei den steigenden Energiepreisen vom Staat übernommen werden, haben wir für einzelne Gruppen aufgeschlüsselt und für 2024 aktualisiert. Informationen dazu enthält die Handreichung "Staatliche Hilfen bei höheren Energiekosten" werden.
Der #wärmewinter in den Sozialen Medien
Bilder für Social Media und für Plakate
Für Beiträge auf Social Media, für Aushänge im Schaukasten oder kleine Plakate gibt es Vorlagen, die über Canva angepasst werden können. Canva ist ein Online-Design- und Publishing-Tool, welches kostenfrei genutzt werden kann. Die Links führen zu Vorlagen, in welche die Angebote einer Gemeinde oder einer Einrichtung eingetragen werden können. Beim ersten Aufruf der Website wird man gebeten, sich zu registrieren. Wenn sich nur eine Person registriert, dann ist Canva kostenfrei. Für gemeinnützige Organisationen gibt es die Möglichkeit, Canva mit wesentlich mehr Funktionen kostenlos zu nutzen. Mehr Informationen dazu können Sie hier lesen.
Wir bitten darum, die Vorlagen im Grunddesign zu nutzen und nur den Inhalt zu ändern. Die Schriftart, die Farben, die Platzierung der Wärmewinter-Wort-Bild-Marke sowie die der Logos der EKD und Diakonie Deutschland sollen unverändert bleiben. Ein kurzes Video zur Einführung in Canva ist hier zu finden.