Die Bürgergeldreform muss jetzt kommen. Die Ablösung von Hartz IV durch ein Bürgergeld hilft Menschen mit schwierigen Erwerbsbiografien und Hindernissen auf dem Arbeitsmarkt.

Hartz IV-Sätze lebensnah berechnen - Diakonie stellt Alternativ-Modell vor

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in Kraft, das die Höhe des Existenzminimums festlegt.

09.07.2020

Die Diakonie Deutschland fordert, die Berechnungsmethode für die Regelsätze in der Grundsicherung („Hartz IV“) grundlegend zu reformieren und an die Lebenswirklichkeit von Leistungsberechtigen anzupassen. Dazu hat die Diakonie Deutschland am Freitag ein Rechenkonzept vorgelegt, das von der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker erarbeitet wurde. Es gewährleistet ein realistisches Existenzminimum, wahrt aber zugleich den Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Menschen, die Grundsicherung beziehen, müssen davon menschenwürdig leben und soziale Teilhabe erfahren können. Das Modell der Diakonie schlägt eine Berechnung vor, die Fehler der Vergangenheit und willkürliche Streichungen von Ausgaben vermeidet. Mit diesem Konzept wird ein realistischer Regelsatz ermittelt, der das Lebensnotwendige und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, zugleich aber auch einen Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen wahrt.“

Der Kern des Diakonie-Rechenmodells: Referenzausgaben für physische Grundbedarfe wie Nahrung und Kleidung dürfen um maximal 25 Prozent, die weiteren Ausgaben um nicht mehr als 40 Prozent hinter dem zurückbleiben, was die gesellschaftliche Mitte ausgibt. Dazu wird eine statistische Vergleichsgruppe mit niedrigen Einkommen identifiziert, die diesen Vorgaben am nächsten kommt. Anhand dieser wird der Regelsatz ermittelt. Sie wird mit dem nach Einkommen mittleren Fünftel der Haushalte verglichen. „Das neue Verfahren belässt einen politischen Entscheidungsspielraum, stellt aber auch sicher, dass der Abstand zwischen dem Existenzminimum und dem mittleren Lebensstandard nicht zu groß ist. Es ist transparent und nimmt keine willkürlichen Kürzungen vor“, sagt Gutachterin Dr. Irene Becker.

Maria Loheide betont: „Dieser Vorschlag macht deutlich: In der Sozialpolitik müssen wir offen darüber diskutieren, wie weit das Existenzminimum sich von dem entfernen darf und soll, was in der gesellschaftlichen Mitte normal ist. An die Stelle willkürlicher Entscheidungen in Rechendetails gehört eine klare und transparente Festlegung dieses Abstands.“

Auf Grundlage des Diakonie-Modells könnte das Statistische Bundesamt die Auswertung der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorbereiten. Die Diakonie schlägt vor, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die die Methodik der Regelsatzermittlung weiterentwickelt. „Wir müssen bereits jetzt Weichen für eine korrekte Berechnung im Jahr 2024 stellen. Es ist genug Zeit, Expertise aus Wissenschaft und Verbänden zu nutzen, damit methodische Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden“, so Loheide.

Zum Hintergrund: Methodischer Hinweis und Vergleich

Nach dieser Methode sind Haushalte mit einem Sozialleistungsanspruch nicht Teil der statistischen Vergleichsgruppe. In die Regelsatzermittlung fließen zudem nur Ausgaben ein, die sinnvoll als Pauschalen gestaltet werden könnten: Lebensfremde Annahmen wie das jahrelange Sparen auf einen Kühlschrank entfallen. Kostenintensive Anschaffungen werden gesondert finanziert. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen sind die ab 2021 vorgesehenen Regelsätze bis rund 180 Euro zu niedrig. Die folgende Tabelle vergleicht die Berechnungen aus dem Gutachten mit den Berechnungen des BMAS im beschlossenen Gesetz:

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Ansprechpartner

Michael David

Michael David

Zentrumsleitung Soziales & Beteiligung

Arbeit-Soziales@diakonie.de 030 652111644

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