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KABINETTSENTWURF ZUR SUIZIDPRÄVENTION: EIN BESCHLUSS MIT OFFENEN FRAGEN

Ein Schritt vorwärts - oder ein Schritt zur Seite?

Dr. Jutta Ataie | 20.12.2024

Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Nationalen Suizidprävention beschlossen. Ein wichtiger Schritt in einem Bereich, der Leben retten könnte – und müsste. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass einige entscheidende Punkte noch immer unbeantwortet bleiben.

Der Gesetzentwurf auf der BMG-Website enthält einige wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Die umstrittenen Eingriffe in Länderkompetenzen wurden gestrichen. Weiterhin wurde die rechtliche Stellung der Nationalen Koordinierungsstelle präzisiert – sie wird nun als Bundesfachstelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verankert. Außerdem entfällt die Unterscheidung zwischen Menschen mit Suizidgedanken und Sterbewilligen (im Kontext assistierten Suizids).

Ein offener Punkt bleibt § 3, in dem jeglicher Bezug zur Hospiz- und Palliativversorgung als Form der Suizidprävention fehlt. Gerade diese Angebote sind jedoch von entscheidender Bedeutung, um Menschen in Krisen zu unterstützen und neue Perspektiven zu schaffen.

Auch die geplanten Krisendienste bleiben unklar. Es wird nicht deutlich, wie diese ausgebaut und gestaltet werden sollen, um schnelle Hilfe flächendeckend zu gewährleisten.

Leider wurde unsere Idee einer Bundesstiftung im Entwurf nicht berücksichtigt, wodurch die Finanzierung weiterhin unklar bleibt.

Der Gesetzentwurf ist nun auf dem Weg ins Parlament. Doch angesichts der aktuellen politischen Lage – einer fehlenden Regierungsmehrheit – bleibt fraglich, ob er tatsächlich Gesetz werden kann.

Wir bleiben dran und informieren Sie über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren.

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