Brille - klare Sicht

NEUER FAHRPLAN FÜR HOSPIZE:

Rahmenvereinbarungen ab 2025 im Überblick

Dr. Jutta Ataie | 18.12.2024

Nach intensiven Verhandlungen steht fest: Die neuen Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Aktualisierungen betreffen sowohl Erwachsenen- als auch Kinderhospize und bringen wesentliche Änderungen und Klarstellungen mit sich, vor allem im Bereich Qualitätsentwicklung, Pflegeprozesse und Tariftreue.

Einige Kernpunkte der neuen Vereinbarungen:

  1. Qualitätsentwicklung: Die Vereinbarung beinhaltet erweiterte Regelungen zur internen und externen Qualitätssicherung. Ziel ist es, die Versorgung kontinuierlich zu verbessern und transparent zu gestalten.
  2. Pflegeprozess und Dokumentation: Neu eingeführt wurden detaillierte Anforderungen an die Pflegeplanung und -dokumentation, um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  3. Tariftreue: Stationäre Hospize müssen – ebenso wie Pflegeeinrichtungen – ab dem 01.07.2026 die Tariftreueregelungen anwenden und ihre Mitarbeitenden tariflich entlohnen bzw. einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsregelungen anwenden oder nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau vergüten. Nur unter diesen Voraussetzungen können sie (weiterhin) zur Versorgung zugelassen werden.
  4. Personalausstattung: Trotz schwieriger Verhandlungen konnten Kürzungen im Pflegebereich verhindert werden. Die Anforderungen an Palliative-Care-Qualifikationen bleiben bestehen, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen.

Das Verhandlungsumfeld war geprägt von der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und dem Ziel der Hospizverbände, bewährte Strukturen zu bewahren. Die Gespräche erforderten ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Kompromissbereitschaft. Letztlich wurde eine gute Balance gefunden, die Stabilität sichert und gleichzeitig die Qualität der Hospizarbeit weiterentwickelt.

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