Suizidprävention: Warum sich die Diakonie Deutschland für ein Gesetz einsetzt
Die Diakonie Deutschland und zahlreiche weitere Verbände fordern ein Gesetz zur Suizidprävention. Warum ist das wichtig? Am 20. Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Menschen das Recht haben, sich das Leben zu nehmen und dabei auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das bis dahin geltende Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe wurde durch dieses Urteil aufgehoben. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, den assistierten Suizid rechtlich neu zu regeln und Vorgaben zu machen, unter denen eine Suizidassistenz erlaubt ist. Diese Regelungen fehlen bis heute.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss der Schutz des Lebens – eine Verpflichtung des Gesetzgebers – auf andere Weise als durch ein Verbot sichergestellt werden. Der assistierte Suizid darf nicht zur gängigen Praxis werden, wenn das Leben schwer erträglich wird.
Suizidgedanken und -wünsche sind weiter verbreitet als bisher öffentlich wahrgenommen. Sie treten oft in Lebenskrisen auf, in denen es keinen anderen Ausweg zu geben scheint. Der Tod einer nahen Bezugsperson, die Aussicht auf einen schweren Krankheitsverlauf, der Verlust der eigenen Wohnung, Schulden oder Einsamkeit im Alter sind typische Auslöser, die Menschen in Verzweiflung stürzen. Suizidprävention bedeutet vor allem, Menschen in Lebenskrisen alternative Auswege aufzuzeigen. Dies geschieht bereits an vielen Orten in Deutschland, doch viele dieser Aktivitäten sind nicht ausreichend finanziert.
Der Bundesgesetzgeber kann und sollte hier tätig werden, um seiner Verpflichtung zum umfassenden Lebensschutz nachzukommen. Dies sollte in einem Suizidpräventionsgesetz verankert werden.
Die Diakonie Deutschland hat konkrete Vorschläge zur Gestaltung eines solchen Gesetzes erarbeitet. .Vorschläge der Diakonie für ein Suizidpräventionsgesetz - Diakonie Deutschland