Die mobile Rehabilitation – eine neue Form der Teilhabesicherung
Zwischen 1,5 und zwei Millionen Menschen pro Jahr begeben sich in die medizinische Rehabilitation – von onkologischen Erkrankungen über die Behandlung von orthopädischen Erkrankungen, psychosomatischen Störungen bis zu geriatrischen Erkrankungen und der Kinder- und Jugendrehabilitation. Das zeigt: Die medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Säule im Gesundheitssystem.
Die medizinische Rehabilitation zählt zu den „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“, denn sie zielt darauf ab, dass Menschen nach oder mit einer (chronischen) Krankheit möglichst selbstbestimmt am sozialen Leben teilhaben können. Das ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Zudem hat sie positive wirtschaftliche Effekte, denn sie sichert die Teilhabe am Arbeitsleben; Berechnungen für den Bereich der Rentenversicherung kommen zu dem Ergebnis, dass der volkswirtschaftliche Nutzen jedes eingesetzten Euros – je nach Szenario - mit dem Faktor 3 bis 5 angegeben werden kann.
Hauptträger sind die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen und die Unfallversicherungen. Es werden sowohl stationäre als auch ambulante Maßnahmen erbracht. Der Versorgungssektor ist vielfältig und umfasst neben Einrichtungen der Rehabilitationsträger sozial- und privatwirtschaftliche Institutionen. Das gemeinsame Ziel aller Maßnahmen ist die soziale Teilhabe.
Doch was machen Patientinnen und Patienten, für die die „klassischen“ Formen der stationären und ambulanten Rehabilitation nicht geeignet sind?
Hier kommt die mobile Rehabilitation ins Spiel. Sie ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die die Leistung für Patient:innen erschließt, die bislang faktisch von der medizinischen Rehabilitation ausgeschlossen sind.
Die mobile Rehabilitation ist ein aufsuchendes medizinisches Rehabilitationsangebot. Ein interdisziplinäres Team erbringt Maßnahmen zur Rehabilitation in der Wohnung der Patienten, auch in einer stationären Pflegeinrichtung, in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege oder in einer Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe. Die multimorbiden Patient:innen haben in der Regel erhebliche funktionelle Beeinträchtigungen und einen komplexen Hilfebedarf.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland besteht die besondere Chance der mobilen Rehabilitation darin, dass die wichtigen Einflussfaktoren in der häuslichen Umgebung und im sozialen Umfeld unmittelbar in die Rehabilitation eingebaut und beeinflusst werden können. Dabei geht es zum Beispiel darum, ob die Wohnung für eine Behinderung angepasst ist, die Person sie sich selbst versorgen kann oder sich mit anderen Menschen im Stadtteil treffen kann.
Darum fordert die Diakonie, die mobile Rehabilitation als einen wichtigen Baustein der medizinischen Rehabilitation zu stärken: Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft müssen weitere Wege beschritten und erschlossen werden, um rehabilitative Leistungen allen zugänglich zu machen. Es braucht ein bundesweites Förderprogramm, um die Errichtung mobiler Rehabilitationsdienste zu unterstützen.
Informationen und Praxis-Beispiele der mobilen Rehabilitation und Kontakte
Für Informationen zur Praxis der mobilen Rehabilitation stehen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung:
Veranstaltungshinweis: Deutscher Reha-Tag 2024 in Berlin
21. Deutscher Reha-Tag 2024: „Zugangswege – so geht es zur Reha“ am 11. Oktober in den Räumen der Diakonie Deutschland in Berlin.
Informationen zur Kooperationsplattform des Deutschen Reha-Tags und zum Programm: https://www.rehatag.de/
Weitere Informationen zur mobilen Rehabilitation sind auf der Internetseite der BAG Mobile Rehabilitation erhältlich.