09.2010: Erwartungen der Diakonie an die Reform der Grundsicherung

Nicht erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zum Sozialgesetzbuch II macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung und Umsetzung der sozialen Grundsicherung ist. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, ab dem 1. Januar 2011 eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Hierzu legt die Diakonie ein Positionspapier vor.

Grundlegend ist die Gewährleistung von sozialer Teilhabe. Kinder, die im Abseits stehen, beim schulischen Mittagessen und pädagogischen Freizeitangeboten zuschauen müssen und denen Schulmaterialien fehlen, Kranke, die ihre Heilung nicht finanzieren können, Flüchtlinge, denen das Nötigste zum Leben fehlt und die als Fremdkörper betrachtet werden, Eltern, die sich eine Waschmaschine und ein Kinderfahrrad nicht leisten können - es ist noch vieles zu tun, damit soziale Ausgrenzung ein Ende hat.

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine transparente, sachgerechte und realitätsgerechte Ermittlung der Regelsätze, die aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt. Die Diakonie weist in ihrem Positionspapier darauf hin, dass der Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und Kommunikationsmitteln, die Gewährleistung von Mobilität, die Anerkennung von kultureller Vielfalt und die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe entscheidend dafür sind, ob gesellschaftliche und soziale Teilhabe gelingen kann. Abschläge beim Regelsatz in den Bereichen Bildung und Mobilität oder das Heraus-rechnen bestimmter Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone aus dem Verbrauch der Bezugsgruppe für die Errechnung der Regelsätze sind nicht sinnvoll.

Die Diakonie benennt in ihrem Positionspapier konkrete Kriterien, die für die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen, für die Bedarfsermittlung und die Berechnung der Regelsätze berücksichtigtwerden müssen, um Kindern und Erwachsenen die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Armut und soziale Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen.

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