Positionen der Diakonie Deutschland für eine bedarfs- und generationengerechte Alterssicherung
In der laufenden Legislaturperiode plant die Regierungskoalition umfassende Reformen an der Rentenversicherung. Die Verbände sind eingeladen, ihre Vorstellungen in die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" einzubringen.
Bei der Reform der Alterssicherung sind Fragen der Leistungsgerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit und der Armutsbekämpfung in Einklang zu bringen. Insbesondere Erziehungs- und Pflegezeiten, die mit Teilzeitarbeit verbunden sind, führen zu Nachteilen in der Alterssicherung. Davon sind oft Frauen besonders betroffen.
Die Diakonie Deutschland verbindet in ihren Positionen Vorschläge zur Armutsbekämpfung, Lebensstandardsicherung im Alter und für eine bessere Anerkennung von Familien- und Pflegearbeit. Insbesondere vollzeitnahe Teilzeit sollte durch ergänzende Rentenbeiträge aufgewertet werden. Unterhalb eines Mindestniveaus in der Rente, das nach 35 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittseinkommen erreichbar sein sollte, schlägt die Diakonie eine dynamische Freibetragsregelung in der Grundsicherung im Alter vor. Bisher macht es - anders als im Falle von Betriebsrenten - keinen Unterschied in der Leistungshöhe, ob eine Person gesetzliche Rentenansprüche aufgebaut hat oder nicht. Die Diakonie ist der Meinung: jeder Euro Rentenbeitrag soll sich lohnen, auch bei kurzfristiger geringfügiger Beschäftigung.
Die Grundsicherung im Alter selbst sollte im Sinne von besonderen altersspezifischen Bedarfen weiterentwickelt werden.