Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
6 Punkte zur Stärkung der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung
Das Ziel der Bundesregierung, „Familien zu stärken“, wird aus Sicht der Diakonie Deutschland, der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Evangelischen Familienerholung und der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL) nur dann tatsächlich erreicht werden, wenn die auf Stärkung ausgerichteten Förderleistungen des § 16 SGB VIII insgesamt mit einer neuen – auch rechtlichen – Qualität an Verbindlichkeit und einem wirksamen Finanzsystem versehen werden.
Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind im Bund und in den Ländern oftmals nicht dem Ressort „Kinder- und Jugendhilfe“ zugeordnet, sondern werden in den Ressorts „Familienhilfe“ oder „Familienpolitik“ vertreten. Dies hat zur Folge, dass diese Arbeitsfelder weniger als Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen und berücksichtigt werden. Zudem führt die unzulängliche und nicht verlässliche Finanzierung von Angeboten der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung dazu, dass diese präventiven sozialpädagogischen Angebote des SGB VIII kaum ausgebaut und entwickelt wurden.
Angesichts der Herausforderungen, die Familien heute meistern müssen, lauten die Kernfragen: Wie gelingt es Familien, Gemeinsamkeit herzustellen und Verantwortung füreinander zu übernehmen? Auf welche Unterstützungsangebote können Familien zurückgreifen? Durch eine programmatische Verankerung des Sozialraumprinzips kann ein gemeinsamer Nenner für die erforderliche Zusammenarbeit von Angeboten der Familienförderung mit den Regelangeboten wie Kindertageseinrichtungen, Schulkinderbetreuung und Schulen sowie mit den erzieherischen Hilfen geschaffen werden. Die sozialraumbezogene Arbeit der Familienbildung und Familienberatung kann dadurch eine bessere Absicherung erfahren.
Die vorliegende Positionierung stellt das Aufgabenspektrum der familienunterstützenden Leistungen gemäß § 16 SGB VIII der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung und seine rechtliche und finanzielle Verankerung dar. Der Status Quo und seine Umsetzung in der Praxis werden fachpolitisch bewertet, um gesetzgeberische Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Die Thesen sind unter Beteiligung von Expertinnen und Experten der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Evangelischen Familienerholung und der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL) erarbeitet worden. Sie bringen aus fachlicher und verbandlicher Sicht die dringend erforderlichen Weiterentwicklungen zur Förderung der Familien auf den Punkt.