12.11.2019
Hintergründe zum Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Mit seinem Urteil vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten in der Grundsicherung deutlich beschränkt:
- Starre Sanktionsregelungen, die bei Verhaltensänderungen nicht rückholbar sind, soll es nicht mehr geben.
- Die allgemeinen pauschalen Sanktionsmöglichkeiten werden auf 30 Prozent des Regelsatzes beschränkt.
- Außergewöhnliche Härten und Besonderheiten des Einzelfalles sind zu beachten.
Mehr Informationen finden Sie beim Bundesverfassungsgericht. Maria Loheide äußerte sich als Vorstand Sozialpolitik der Diakonie positiv zum Urteil.
Mit anderen Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik haben wir eine gemeinsame Erklärung zu den geltenden Sanktionsregelungen veröffentlicht.
Die Diakonie-Position zu Sanktionen in der Grundsicherung haben wir mit unseren Zehn Thesen zu zehn Jahren Hartz IV von 2015 formuliert.
Die folgenden Materialien bieten Ihnen eine differenzierte Bewertung des Urteils
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Rundschreiben von Maria Loheide zu den wesentlichen Inhalten des Urteils PDF (82 kB) PDF (82 KB)
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Vereinfachter Überblick über das Urteil aus unseren Fachreferaten PDF (70 kB) PDF (70 KB)
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Juristische Lesehilfe zu allen Aspekten des BVerfG-Urteils PDF (93 kB) PDF (93 KB)
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Überblick über alle Regelungen für den Leistungsbezug und Konsequenzen bei Nichtbeachtung PDF (71 kB) PDF (71 KB)