12.11.2019

Hintergründe zum Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Urteil vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten in der Grundsicherung deutlich beschränkt:

Mehr Informationen finden Sie beim Bundesverfassungsgericht. Maria Loheide äußerte sich als Vorstand Sozialpolitik der Diakonie positiv zum Urteil.

Mit anderen Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik haben wir eine gemeinsame Erklärung zu den geltenden Sanktionsregelungen veröffentlicht.

Die Diakonie-Position zu Sanktionen in der Grundsicherung haben wir mit unseren Zehn Thesen zu zehn Jahren Hartz IV von 2015 formuliert.

Die folgenden Materialien bieten Ihnen eine differenzierte Bewertung des Urteils

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