Bewertung und Stellungnahme der Diakonie zum Bürgergeld
Die Bundesregierung plant mit dem Bürgergeld eine Reform der Existenzsicherung. Seit August 2022 liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor.
Durch die Einführung einer Karenzzeit bei Vermögen und Kosten der Unterkunft während der ersten zwei Jahre gibt es Erleichterungen für Personen, die die Bürgergeldleistung neu beantragen. Ebenfalls werden die Sanktionen deutlich abgemildert. Die Nachhaltigkeit von Förderung rückt in den Vordergrund, Grundbildung und Weiterbildung werden besser gefördert, der starre Vermittlungsvorrang in jegliche, auch prekäre Beschäftigung, wird überwunden.
Eine konsequente Überwindung der Hartz-IV-Systematik erfolgt dennoch nicht. Aspekte des Gesetzes zwischen Anreiz und Kontrolle sind widersprüchlich, die Rolle der Wohlfahrt bei den Angeboten für Erwerbslose und in Armut Lebende wird nicht hinreichend geachtet.
Lücken beim Existenzminimum bleiben bestehen und müssen noch ausgeglichen werden.
Zum Referentenentwurf hat die Diakonie Deutschland eine Bewertung der verschiedenen Reformaspekte vorgelegt. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege wird noch ergänzt durch eine Diakonie-Stellungnahme zu weiteren Aspekten. Sie finden die Dokumente zum Herunterladen unten auf dieser Seite.