18.08.2022

Stellungnahme zum KiTa-Qualitätsgesetz

Stellungnahme der Diakonie Deutschland und der Bundes­vereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (BETA) zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiter­entwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz).

Die Diakonie Deutschland und ihr Fachverband Bundesvereinigung Evangelischer Tages­einrichtungen für Kinder (BETA) bedanken sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung. Aufgrund der sehr knappen Rückmeldefrist beschränken wir uns auf die wesentlichsten Punkte und bitten gleichzeitig darum, künftig einen für den Beteiligungsprozess angemesseneren Zeitrahmen vorzusehen.

Aus Sicht von Diakonie und BETA ist es zu begrüßen, dass der Bund mit einem KiTa-Qualitätsgesetz seiner Verpflichtung nachkommt, die Länder auch über das Jahr 2022 hinaus bei der Weiterentwicklung von Qualität in der frühen Bildung wirksam zu unterstützen. Die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen dient der Förderung gleichwertiger Lebens­bedingungen und der Verbesserung von Lebenschancen für Kinder im gesamten Bundes­gebiet und muss aus diesem Grund auch weiterhin als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern wahrgenommen werden.

Zur Änderung von Artikel 1

Fokussierung der Handlungsfelder:

Durch die vorgesehene Fokussierung förderfähiger Maßnahmen ab dem Jahr 2023 auf die in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 7 bis 8 KiQuTG genannten Handlungsfelder sehen Diakonie und BETA einen zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wirkungsvolleren Einsatz der vom Bund bereitgestellten Mittel. Die Ergebnisse der Evaluation des KiQuTG sehen wir im vorliegenden Entwurf als weitgehend berücksichtigt.    

Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen:

Maßnahmen zur generellen Entlastung von Eltern bei den Kostenbeiträgen führten in den vergangenen Jahren laut Evaluation und aus Sicht von Diakonie und BETA nicht zu einer Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen. Um insbesondere die Lebenschancen für Kinder aus sozioökonomisch herausfordernden Lebenslagen zu erhöhen, ist eine Befreiung oder Staffelung von Beiträgen nach sozialen Kriterien entsprechend § 90 SGB VIII sinnvoller als die in den Verträgen nach § 4 KiQuTG geregelten Möglichkeiten zur allgemeinen Beitragsfreiheit. Insofern ist eine Verringerung des Mitteleinsatzes für die Beitrags­freiheit ab spätestens Juli 2023 zu begrüßen. Der hierdurch frei gewordene Anteil an Mitteln kann entsprechend des Entwurfes gezielter zur Verbesserung von Standards in den Einrichtungen eingesetzt werden.

Gestaltung des Prozesses

Die Verhandlungen mit den Ländern sind aus Sicht der evangelischen Träger zügig und ziel­orientiert zu führen, damit die Förderung der Länder durch die vorgesehenen Mittel auch nahtlos ab dem Jahr 2023 erfolgen kann. Träger von Kindertageseinrichtungen benötigen Planungs­sicherheit hinsichtlich der weiteren Finanzierung bisher geförderter Maßnahmen und die Länder Zeit, um entsprechende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Nach zwei Jahren Pandemie und überlasteten Fach- und Leitungskräften in den Einrichtungen ist ein starkes Signal zur strukturellen Absicherung der Kindertagesbetreuung durch Bund und Länder dringend geboten. 

Durch die weiterhin befristete Bewilligung von Mitteln lediglich bis zum Ende der Legislaturperiode ist es aus Sicht von Diakonie und BETA bereits im Anschluss an diesen Gesetz­gebungsprozess unausweichlich, dass sich Bund und Länder unter Beteiligung der Verbände zügig auf eine Verstetigung der Bundesmittel für das KiQuTG über 2024 hinaus verständigen.

Ansprechpartnerin BETA:

Martina Letzner, Geschäftsführerin
Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA)
E-Mail: info@beta-diakonie.de

Kontakt

Carsten Saremba
©Hermann Bredehorst

Carsten Saremba

Tageseinrichtung für Kinder, Familienzentren, Jugendhilfe in Schulen

carsten.saremba@diakonie.de 030 652111800

Diese Seite empfehlen