2. Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Grundsicherungsleistungen, zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Menschen mit Behinderung und zum Kinderzuschlag über den März 2022 hinaus ist angesichts der weiterhin bestehenden pandemischen Notlage gut und richtig und wird von der Diakonie Deutschland begrüßt.

Sinnvoller wäre es, diese Verlängerung in jedem Fall bis zur Einführung des Bürgergeldes bzw. der Kindergrundsicherung umzusetzen. Denn: erleichterte Vermögens- und Einkommensprüfungen, bessere Regelungen für die Kosten der Unterkunft und ein erleichterter Zugang zu existenzsichernden Leistungen für Kinder sind bereits von der Regierungskoalition geplant und auch aus Sicht der Wohlfahrtsverbände nötig.

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