BETA und Diakonie: Gute-Kita-Gesetz darf nicht dem Rotstift zum Opfer fallen
Die Diakonie Deutschland und die Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) appellieren an die Ampel-Koalition, den Rotstift nicht beim Gute-Kita-Gesetz anzusetzen.
01.07.2022
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund seit 2019 die Länder im Umfang von 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Heute will das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den neuen Finanzplan bis 2026 beschließen. Nach Informationen von Diakonie und BETA sind im Bundeshaushalt 2023 keine Mittel eingeplant, um die Länder weiter mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen.
Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Insbesondere Kinder und Familien haben in der Corona-Pandemie unter Einschränkungen gelitten. Die dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag versprochen, die Länder bei der Qualitätsentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu unterstützen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen, bedeutet weniger Förderung für die Kinder und zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung. Ohne die weitere Beteiligung des Bundes droht bei knappen Kassen die Qualität der Angebote deutlich zu sinken. Dies wäre ein fatales Zeichen und ein echter Rückschritt."
Dr. Carsten Schlepper, Vorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA): "Jeder investierte Euro in die Qualität der frühen Bildung ist eine Investition in eine stabile demokratische Gesellschaft und entlastet die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention. Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz war und bleibt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft für alle Kinder von Anfang an. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die Gute-Kita-Gelder des Bundes langfristig im Etat verankert werden."
Seit der Einführung des Gute-Kita-Gesetzes konnte die Qualität der frühen Bildung mit Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Kindertageseinrichtungen sind lange schon viel mehr als nur Orte der Betreuung. Sie sind zentrale Räume der Bildung und tragen maßgeblich zur Förderung der gesunden Entwicklung aller Kinder sowie zum Abbau von Bildungsungleichheiten bei.
"Gute Bildung von Anfang an fördert die körperliche, soziale und emotionale Entwicklung der kommenden Generationen. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert auf lange Sicht die Risiken brüchiger Lebensverläufe und beugt vor, dass junge Menschen später in Armut geraten", so Loheide und Schlepper weiter.
Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Beteiligung des Bundes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung dauerhaft zu sichern. Dass die Fortführung des Gesetzes nun bei den Planungen zum Bundeshaushalt 2023 zur Disposition zu stehen scheint, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar. Trotz steigender gesamtgesellschaftlicher Kosten durch Pandemie, Krieg und Klimawandel darf nicht ausgerechnet bei der frühen Bildung gespart werden.
Fehlen im kommenden Jahr die Mittel zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetz, könnten einige der mühsam aufgebauten neuen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum Beispiel müssten viele Kita-Leitungen verstärkt zurück in den Gruppendienst, weil weniger Zeit für Leitungsaufgaben finanziert wäre. Wichtige Verwaltungsaufgaben und die Arbeit an pädagogischen Konzepten für die Einrichtungen könnten nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit während der Arbeitszeit erledigt werden. Damit würden sich auch die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit verschlechtern. Im Ergebnis würde die Arbeitsbelastung der wegen der Pandemie stark erschöpften Fachkräften steigen; zu befürchten wäre ein Anstieg von Kündigungen des dringend benötigten Personals.