Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) nehmen gemeinsam gern die Gelegenheit wahr, zu dem oben benannten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 umgesetzt werden, eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemie-bedingten Triage zu verhindern. Dies erfolgt über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, in das ein neuer Paragraph 5c im Abschnitt 2 „Koordinierung und epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ergänzt wird. Die vorgesehene Regelung beinhaltet sowohl materiell-rechtliche Vorgaben als auch Verfahrensregelungen für den Entscheidungsprozess. Mit dem Gesetzentwurf geht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein ethisch hoch komplexes Thema an. Diakonie Deutschland, BeB und DEKV unterstützen den aktuellen Gesetzgebungsprozess gerne mit den Überlegungen, die in einem breiten Meinungsfindungsprozess innerhalb der diakonischen Gemeinschaft, der evangelischen Krankenhäuser sowie der Einrichtungen der Eingliederungshilfe entstanden sind. In letzter Konsequenz geht es bei diesem Gesetzgebungsprozess nicht nur darum, den Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung in der Pandemie sicherzustellen, sondern auch darum, ein inklusives und diskriminierungsfreies Gesundheitssystem in Deutschland auszugestalten. Wir danken dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) daher für die Möglichkeit, zu diesem wichtigen Thema Stellung nehmen zu dürfen, und bitten nachdrücklich um Berücksichtigung der folgenden Überlegungen und Formulierungsvorschläge.