13.05.2022
Stellungnahme anlässlich eines Sanktionsmoratoriums
Die Diakonie begrüßt anlässlich der Bundestagsanhörung zum Sanktionsmoratorium, dass die Regelungen nach § 31 (Pflichtverletzungen) ausgesetzt werden. Da aber jegliche Kürzung am Existenzminimum problematisch ist, kritisiert die Diakonie, dass die Regelungen nach § 32 (Meldeversäumnisse) bei wiederholten Verstößen fortbestehen sollen. Meldeversäumnisse umfassen vier Fünftel aller Sanktionsfälle. Insgesamt fordert die Diakonie die umfassende Streichung der Sanktionsparagraphen.