Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes
Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
Die Diakonie Deutschland begrüßt die Einführung eines Kindersofortzuschlages und einer Einmalzahlung an Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, um zusätzliche finanzielle Belastungen auszugleichen. Sie kritisiert die geplante Höhe als unzureichend, da diese auch deutlich hinter den aktuellen Kostensteigerungen zurückbleibt. Schon die bisherige Höhe der existenzsichernden Leistungen liegt weit unterhalb des tatsächlichen Existenzminimums.
Die Diakonie schlägt für Anspruchsberechtigte auf existenzsichernde Leistungen mindestens sechs Monate Zahlungen in Höhe von 100 Euro pro Monat vor. Für Krisensituationen ist ein entsprechendes Regelinstrument in den Sozialgesetzbüchern vorzusehen.
Die geplante Anspruchsberechtigung eines Teils von Geflüchteten im Rahmen des SGB II wird von der Diakonie begrüßt. Sie fordert jedoch eine Ausweitung der Anspruchsberechtigung in der Grundsicherung auf alle Geflüchteten. Das AsylBLG mit seinem abgesenkten Leistungsumfang sollte abgeschafft werden.
Bei der Regelsatzermittlung fordert die Diakonie einen systematischen Neuanfang, der sicherstellt, dass die Lücke zum Existenzminimum von über 200 Euro pro Monat geschlossen wird.