Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Thema „Stärkung der Suizidprävention“
Mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB) hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber insbesondere dafür in die Pflicht genommen, dass den Menschen ein legaler Weg zum assistierten Suizid offenstehen muss. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Diakonie Deutschland für eine Stärkung der Suizidprävention ein.
Am 28.11.2022 sind die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz und ein Antrag zur Stärkung der Suizidprävention Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Diakonie Deutschland ist überzeugt, dass einem Großteil der Menschen, die suizidale Gedanken haben, durch Präventionsmaßnahmen wirksame Hilfe gewährleistet werden kann. Hinter den allermeisten Suizidwünschen stehen psychosoziale Krisen, existenzielle Notlagen wie Einsamkeit oder Überschuldung sowie psychische Erkrankungen. Der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, hängt von vielen, auch veränderbaren Faktoren ab. Die Möglichkeiten, betroffenen Menschen wirksame Hilfe anzubieten sind lange nicht ausgeschöpft. Deshalb fordert die Diakonie in ihrer Stellungnahme einen strukturellen Ausbau von Hilfsmöglichkeiten zur Suizidprävention.