Bundestag muss Kürzung bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen zurücknehmen
08.09.2022
Die angekündigten Mittelkürzungen bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 609 Millionen Euro müssen dringend zurückgenommen werden, appellieren der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland an die Bundestagsabgeordneten.
Heute berät der Bundestag in erster Lesung über die Summen, die im Etat des Bundeshaushaltes für Arbeit und Soziales künftig für die Jobcenter bereitgestellt werden.
Mit passgenauen Angeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufstoßen
„Die vom Arbeitsministerium vorgelegte Bürgergeldreform setzt auf die richtige Karte, indem sie die Arbeitsmarktpolitik auf Kompetenzerwerb und langfristige Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit ausrichtet. Bildung, berufsbezogene Qualifizierung und Teilhabeförderung im sozialen Arbeitsmarkt kosten Geld und müssen mit ausreichend Mitteln im Eingliederungstitel hinterlegt werden. Um Menschen, die schon seit mehreren Jahren erwerbslos sind, wirksam mit passgenauen Unterstützungsangeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufzustoßen, braucht es eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungstitels. Der Bundestag muss hier nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Nachhaltige Arbeitsförderung gibt es nicht zum Spartarif
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Es darf kein Zurück zu einer Politik der kurzfristigen Maßnahmen geben, die kaum Perspektiven bieten. Eine nachhaltige Arbeitsförderung, zum Beispiel durch Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es nicht zum Spartarif. Jobcenter müssen die notwendigen Gelder erhalten, um qualitativ hochwertige, zielgerichtete Förderung anbieten zu können, die den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird. Diese Investitionen zahlen sich am Ende aus. Sie helfen dabei, dass Menschen dauerhaft im Arbeitsmarkt ankommen und sich nicht von Job zu Job hangeln müssen.“
Bürgergeldreform: Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht!
Caritas und Diakonie kritisieren außerdem, dass die durch die Inflation steigenden Kosten von Menschen in Grundsicherung im Haushaltsansatz nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die im Zuge der Bürgergeldreform angekündigte Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht aus, um den Menschen in dieser Krisenzeit angemessene Teilhabe zu ermöglichen.
Hintergrundinformation: Der Bundestag befasst sich am 8. September mit dem Einzelplan 11 Arbeit und Soziales, der im Bereich der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ der Jobcenter, dem sogenannten Eingliederungstitel, eine Reduzierung der Mittel um 609 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 vorsieht. Der Haushaltsansatz für „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, aus dem insbesondere das Jobcenterpersonal finanziert wird, beträgt 5,05 Milliarden Euro und damit 807 Millionen weniger als 2021 tatsächlich ausgegeben wurde.