Diskriminierungen bei Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vermeiden
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet.
23.08.2023
Vorgesehen ist unter anderem, die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre zu verkürzen; bei „besonderen Integrationsleistungen“ sinkt die Wartefrist auf drei Jahre. Zudem wird die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich. Dagegen werden die Hürden für Menschen erhöht, die den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nicht voll bestreiten können.
Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik:
„Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist schon lange überfällig und trägt den Realitäten im Land Rechnung. So wird der Doppel-Pass endlich grundsätzlich möglich. Außerdem sinken endlich die Wartefristen. Auch die besonderen Erleichterungen für ältere Migrantinnen und Migranten der so genannten Gastarbeitergeneration weisen in die richtige Richtung und würdigen ihre Lebensleistung in der neuen Heimat.“
Um den Gesetzentwurf zu einem umfassenden Erfolg werden zu lassen, sind Loheide zufolge aber unbedingt noch Änderungen notwendig: „Die neuen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen angepasst werden. Denn diese sind integrationspolitisch kontraproduktiv, weil sie in erster Linie Vollzeitbeschäftigte begünstigen. Dadurch werden Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie kranke und alte Menschen von der Einbürgerung weitgehend ausgeschlossen. Das ist diskriminierend und darf nicht passieren.“
Aus Sicht der Diakonie Deutschland müssen mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht außerdem die Verwaltungsverfahren vereinfacht und die Bearbeitungszeiten pro Einbürgerungsantrag tatsächlich verkürzt werden. „Insbesondere aufwändige Nachweisverfahren, etwa zur Sicherung des Lebensunterhalts, zu Deutschkenntnissen oder zur Identitätsklärung sollten vermieden oder aufs Erträgliche vereinfacht werden“, sagt Loheide.