Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen im SGB V zu verankern. Eine sichere Verständigung ist Grundvoraussetzung für eine gute gesundheitliche Versorgung. Eine gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme von Sprachmittlungsleistungen hilft, einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen zu ermöglichen.

In einem gemeinsam erarbeiteten Forderungspapier weisen die BKMO und die BAGFW auf einige elementare Punkte hin, die bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens beachtet werden müssen:

In dem Papier wurden Empfehlungen formuliert, unter anderem zu den folgenden Fragen:

Das Forderungspapier basiert auf den Ergebnissen zweier Fachgespräche mit Expert*innen aus der Wissenschaft und Fachpraxis, die im Jahr 2022 gemeinsam von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity (VIW) ausgerichtet wurden.

Die Dokumentationen der beiden Fachgespräche sind online verfügbar unter:

https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/anmeldungen-veranstaltungen/detailseite-va-16112021-palliativversorgung-dokumentation-1

https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/detail/sprachmittlung-als-bestandteil-der-gesundheitsversorgung

 

Auch der aktuelle Bericht des Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitors am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) stützt diese Forderungen und zeigt auf, dass unter anderem die fehlende Kostenübernahme von Sprachmittlungsleistungen bestehende Strukturen von Diskriminierung und Rassismus verstärken kann. Empfohlen wird auch hier die Förderung von Sprachmittlung und Sprachkompetenzen der Beschäftigten sowie die mehrsprachige und multimediale Gestaltung von Angeboten zum Abbau von Sprachbarrieren.

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