Studie zur Geschichte der Kinderkuren
Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der bundesdeutschen Nachkriegszeit wird wissenschaftlich aufgearbeitet:
31.03.2023
Dafür haben sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und drei Wohlfahrtsverbände – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – auf ein Forschungsvorhaben verständigt.
Mit der Durchführung beauftragt wurde ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Vorhaben ist auf zwei Jahre angelegt. Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen und 2025 veröffentlicht werden.
Im Mittelpunkt der Forschungen steht die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des bundesdeutschen Kinderkurwesens zwischen 1945 und 1989. Bei den zu untersuchenden Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen handelt es sich um ein weit verbreitetes Angebot in der deutschen Nachkriegszeit. Die Kuren sollten den gesundheitlichen Zustand von Kindern und Jugendlichen durch eine ausreichende Ernährung und den Aufenthalt in einer Region mit guter Luftqualität verbessern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Berichte von Menschen veröffentlicht, die während der Kuraufenthalte belastende Erfahrungen machten und die auf Missstände in Heimeinrichtungen hinwiesen.
Professor Nützenadel und sein Team sind damit beauftragt, die grundlegenden Strukturen der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen aufzuarbeiten, um eine empirische, sozialrechtliche, historische und konzeptionelle Einordnung vorzunehmen. Auch sollen Ausmaß und Formen von Fehlverhalten und Missständen in den Heimeinrichtungen aufgezeigt werden. Zu den zu untersuchenden Akteurinnen und Akteuren zählen das Heimpersonal, Aufsichtsbehörden und die Träger der Einrichtungen sowie Krankenkassen und die Rentenversicherung. Die Erfahrungen der betroffenen ehemaligen Kinder und Jugendlichen werden durch Zeitzeugenberichte und qualitative Interviews eingebunden.
Begleitet wird das Forschungsvorhaben durch einen Projektbeirat. Ihm gehören neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffeneninitiativen an.
Es ist der Rentenversicherung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – ein wichtiges Anliegen, ihre Rolle in diesem Zusammenhang unabhängig untersuchen zu lassen und damit ihrer Verantwortung als institutionelle Akteure nachzukommen.