Positionspapier: Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft
Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln für bezahlbares Wohnen
Angesichts des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, eine Neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen. Die Bundesregierung will im Juni 2023 Eckpunkte zur Neuen Wohngemeinnützigkeit vorlegen. Die Diakonie Deutschland hat im Januar 2023 bereits Empfehlungen zur Ausgestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit vorgelegt.
Angesichts der aktuellen wohnungspolitischen Debatten, in denen häufig ein beliebiger und daher leicht zu missbrauchender Begriff der „Gemeinwohlorientierung“ verwandt wird, erinnert die Diakonie Deutschland mit ihrem zweiten Positionspapier „Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft“ an die Besonderheiten und den Zweck der Gemeinnützigkeit. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Neue Wohngemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung auszugestalten. Denn nur in einer echten Wohngemeinnützigkeit kämen alle Steuervorteile und Zuschüsse unmittelbar Mieter*innen bzw. hilfsbedürftigen Menschen zu Gute – und zwar auf Dauer, weil die betreffenden Wohnungen dauerhaft in der Belegungs- und Mietpreisbindung bleiben. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sollte der Begriff „Gemeinnützigkeit“ auch nicht verwendet werden.
Für den Fall, dass es trotz der Festlegung im Koaltionsvertrags nicht zu einer politischen Einigung auf eine – echte – Wohngemeinnützigkeit kommt, erinnert die Diakonie daran, dass gemeinnützige Sozialunternehmen zusätzlich zu ihren sozialen Dienstleistungen zum Beispiel in der Behinderten-, Alten- und Wohnungsnotfallhilfe häufig Wohnraum für hilfsbedürftige Menschen anbieten. Bei der Vergabe von Fördermitteln sollten daher die besonderen Bedarfe gemeinnütziger Sozialunternehmen berücksichtigt werden, damit weiterhin Wohnraum für am Wohnungsmarkt strukturell Benachteiligte angeboten werden kann. Solche Bedarfe sind zum Beispiel die Ausrichtung der Förderinstrumente an den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die Schaffung einer Klimakomponente beim Bürgergeld und die Berücksichtigung der Tatsache, dass gemeinnützige Unternehmen rechtlich gehindert sind, größere Eigenkapitalrücklagen aufzubauen.
Positionspapier zum Herunterladen
Kontakt
Dr. Ruth Weinzierl
Projektleitung Bezahlbar Wohnen im Sozialraum
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