Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung (BT-Drs. 20/9092 vom 06.11.23)
Das Ziel der Einführung einer wirksamen Kindergrundsicherung begrüßt die Diakonie Deutschland ausdrücklich. Anlässlich der Anhörung im Familienausschuss des Bundestages am 13. November 2023 formuliert die Diakonie ihre zentralen Forderungen mit Blick auf Nachbesserungen am vorgelegten Gesetzentwurf. Familien müssen bei einer Anlaufstelle alle Anliegen klären können. Für die bisher nicht erfolgte systematische Überprüfung des kindlichen Existenzminimums werden verbindliche Regelungen erwartet. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen. Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW Econ und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Der Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsbezug und ihre Leistungsabsenkung kritisiert die Diakonie Deutschland scharf.
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Ansprechpartner
Wiebke Rockhoff
Armutsbekämpfung, Allgemeine Sozialarbeit und Schuldnerberatung
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