16.11.2023

Stellungnahme der Diakonie Deutschland gegenüber der Arbeitsgruppe 1 "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch"

Die Bundesregierung hat im März 2023 eine unabhängige „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingerichtet. Deren Arbeitsgruppe 1 „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch“ prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist. Sie hat die EKD, die Diakonie Deutschland sowie weitere Verbände und Organisationen dazu eingeladen, zu dieser konkreten Fachfrage schriftlich Stellung zu nehmen.

Mit dem vorliegenden Fachpapier antwortet die Diakonie zunächst auf die konkrete Fragestellung der Kommission. Es stellt damit noch nicht die umfassende Position der Diakonie zur diskutierten juristischen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs dar. Es ist vielmehr als ein Beitrag zu der laufenden Debatte zu verstehen. 

Seit Monaten führen wir innerhalb der Diakonie und im engen Austausch mit der EKD einen breit angelegten Meinungsbil-dungsprozess, der vielfältige Expertise und Praxiserfahrungen einbezieht. Dieser soll in eine ausführliche Stellungnahme münden, wird theologische und sozialethische Fragestellungen berücksichtigen und die Thematik umfassend beleuchten.

In ihrer Antwort an die Arbeitsgruppe der Regierungskommission beurteilt die Diakonie Deutschland die derzeitige Situation, den Lebensschutz zu regeln, indem der Abbruch grundsätzlich unter Strafe steht, als unbefriedigend und nicht mehr zeitgemäß, dies auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts der letzten Jahre. Werdende Eltern und insbesondere schwangere Frauen sollten soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Leben mit einem Kind entscheiden zu können, wenn es ungeplant war. 

Nach Sichtung sämtlicher Rückmeldungen zu der Fachfrage wird die Arbeitsgruppe der Regierungskommission ausgewählte Vertreter*innen zu einer mündlichen Anhörung am 23.11.2023 einladen. Die Veröffentlichung des Kommissionsberichts mit Empfehlungen ist für das Frühjahr 2024 geplant. Bis dahin wird die Diakonie ihre dann differenzierte Stellungnahme in den Prozess einbringen. 

Zur Stellungnahme

In ihrer Stellungnahme beurteilt die Diakonie die derzeitige Situation, den Lebensschutz zu regeln, indem der Abbruch grundsätzlich unter Strafe steht, als unbefriedigend und nicht zeitgemäß. 
Werdende Eltern und insbesondere schwangere Frauen sollten soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Leben mit einem Kind entscheiden zu können, wenn es ungeplant war. 

Über das Schicksal einer Schwangerschaft und damit den weiteren Verlauf des eigenen Lebens zu entscheiden, sei eng mit dem Rechtsgut der Menschenwürde verbunden. Die Diakonie Deutschland schlägt daher vor, 
die Austragung der Schwangerschaft nur noch in Ausnahmefällen zur Pflicht zu machen und benennt mehrere Konstellationen, die weiterhin im Strafrecht geregelt werden sollten. Sie tritt für die Abschaffung der Beratungspflicht ein und fordert, dies zwingend mit einer Garantie des Beratungsangebots zu verbinden und die Beratung so attraktiv auszugestalten,  dass sie von den Schwangeren aus Eigeninteresse angenommen wird. Flankierend müssten Angebote ausgebaut werden, heißt es weiter, die das Entstehen ungewollter Schwangerschaften verhindern helfen, die Familienplanung verbessern und Aufklärungsarbeit leisten.

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