Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen
Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit dem geplanten Gesetz erste Schritte zur Kindergrundsicherung möglich werden. Leistungsansprüche sollen leichter anerkannt werden. Allerdings erfolgt entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine systematische Überprüfung des Existenzminimums. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen. Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW Econ und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.
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Kontakt
Ulrike Gebelein
Kinderpolitik, Familienförderung, Evangelische Familienerholung
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Armutsbekämpfung, Allgemeine Sozialarbeit und Schuldnerberatung
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