Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Die Diakonie Deutschland verfügt durch ihre Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, in der Ehe- und Lebensberatung und in der Migrationsberatung über langjährige Erfahrung mit den vielschichtigen Fragen, die die Verheiratung von Minderjährigen aufwirft.
Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit dem im April 2024 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen wird, der die derzeitige übergangsweise geregelte Rechtslage vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 – 1 BvL L7/18 ablösen soll.
Dabei bleibt es, dass eine Ehe nach deutschem Recht unwirksam ist, wenn eine Partnerin oder ein Partner bei deren Abschluss das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Gesetzentwurf mildert aber die Auswirkungen dieser Rechtsfolge durch abgestufte Unterhaltsansprüche ab und sieht eine Heilungsmöglichkeit vor, die die Unwirksamkeit rückwirkend heilt.
Gerade in diesem Punkt sieht die Diakonie Deutschland allerdings noch weitgehenden Nachbesserungsbedarf. Um zu verhindern, dass die Heilungsmöglichkeit die intendierte Schutzwirkung der Unwirksamkeitsregelung unterläuft, bedarf es einer obligatorischen Beratung der betreffenden jungen Menschen.
Die Diakonie Deutschland sieht hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da ansonsten aus ihrer Sicht zu befürchten ist, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland ab 01. Juli 2024 vorbehaltlos legalisiert werden. Damit würden gerade minderjährige Mädchen und junge Frauen und in Abhängigkeitsverhältnissen gehalten werden, in die sie als Kinder gedrängt wurden.