Kurzbewertung zur geplanten Verschärfung der Sanktionsregeln im SGB II
Die Diakonie Deutschland kritisiert in ihrer Kurzbewertung die Wiedereinführung der 100%-Sanktionierung deutlich und stellt die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen in Frage. Wie bereits 2019 durch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, stellt die vollständige Streichung des Regelbedarfs und damit des gesetzlich garantierten Existenzminimums einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Sanktionen treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten. Aus der Praxis der Beratung ist bekannt, dass Sanktionierungen die Lage Betroffener verschärfen und nicht zur Lösung ihrer individuellen Problemlagen beitragen.