Illustration Hospiz- und Palliativversorgung
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Diakonie Deutschland drängt auf Suizidpräventionsgesetz

Die Diakonie Deutschland drängt auf ein Suizidpräventionsgesetz. Dieses hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bis Ende Juni 2024 angekündigt.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: "Das versprochene Suizidpräventionsgesetz lässt weiter auf sich warten. Das ist unverantwortlich. Denn eine gesetzlich verankerte Suizidprävention ist dringend notwendig, um Menschen mit Suizidgedanken wirksamer helfen zu können. Menschen in existenziellen Krisen und schwierigen Lebenslagen brauchen Unterstützungsangebote. Dies sollte in einem Suizidpräventionsgesetz verankert werden, wie es der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit vor einem Jahr gefordert hatte. Uns ist es wichtig, dass Menschen in ihrer Einsamkeit, in Lebenskrisen und in ihrer Angst vor Schmerzen angesprochen und begleitet werden. Die Möglichkeiten, betroffenen Menschen wirksame Hilfe anzubieten, sind lange nicht ausgeschöpft. Deshalb setzen wir uns besonders für die Telefonseelsorge, den Ausbau der psychiatrisch-psychosozialen Krisendienste, die Stärkung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie einen präventiven Hausbesuch ab 75 Jahren ein. Darüber hinaus brauchen wir mehr Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Suizid. Eine zentrale Botschaft müssen dabei die Fortschritte in der Palliativmedizin sein, die viele Ängste nehmen können. Es geht aber auch darum, in der Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen in Lebenskrisen zu wecken und diese besser zu unterstützen." 

Hintergrund
Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende strafrechtliche Regelung, die auch die organisierte Suizidbeihilfe durch Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert.  

Am 6. Juli 2023 bekamen beide Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid keine Mehrheit im Deutschen Bundestag, wohingegen der Antrag "Suizidprävention stärken" mit einer Zustimmung von 99,28 Prozent angenommen wurde. In diesem Antrag wurde die Vorlage eines Konzeptes zur Finanzierung und Stärkung der Suizidprävention bis zum 31. Januar 2024 gefordert. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorlegt, mit dem Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung von suizidpräventiven Maßnahmen in Deutschland sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf soll dabei den Schwerpunkt auf die Prävention im täglichen Leben der Menschen legen. 

Die Diakonie engagiert sich seit langem in der Suizidprävention und unterstützt Menschen in psychosozialen Krisen und Notlagen. Dazu gehören u.a. die Bereitstellung von psychiatrischen Krisendiensten . Weiterhin ist die Diakonie eine Trägerin der TelefonSeelsorge Deutschland und bietet umfangreiche Hilfe im Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung an.

Mahnwache am 1. Juli
Das Nationale Bündnis Suizidprävention, zu dem auch die Diakonie Deutschland gehört, lädt herzlich zur Mahnwache am 1.07.2024 um 11:55 Uhr vor dem Gebäude des Bundesgesundheitsministeriums in der Friedrichstraße 108 in Berlin ein.
 

Mahnwache Suizidpräventionsgesetz

Am 1. Juli versammelten sich rund 30 Vertreter:innen von Sozialverbänden und Organisationen vor dem Gesundheitsministerium, um auf das fehlende Suizidpräventionsgesetz aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen

Verena Götze
©Hermann Bredehorst

Verena Götze

stellvertretende Pressesprecherin

verena.goetze@diakonie.de 030 652111780

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