Der rechtlichen Betreuung droht die Insolvenz
Protest gegen Pläne des Bundesjustizministeriums
Die derzeitigen Pläne des Bundesjustizministeriums gefährden das System der rechtlichen Betreuung von Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen. Ein Referentenentwurf sieht keine kostendeckende Refinanzierung bei der Vergütung von Betreuerinnen und Betreuer vor. Mit ihrer Hilfe werden Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen dabei unterstützt, ihre Rechte wahrzunehmen und nach ihren Wünschen zu leben. Durch die fehlenden Mittel steht das Unterstützungssystem auf der Kippe.
Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Politik muss sich dringend für ein kostendeckendes Vergütungssystem einsetzen, damit Betreuungsvereine und Berufsbetreuende nicht Insolvenz anmelden müssen. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer spielen im Leben von Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen eine zentrale Rolle, da sie eine unterstützende und schützende Funktion übernehmen. Wir dürfen keine Insolvenzwelle riskieren. Deshalb erwarte ich von den Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer, mit einer Gesetzesinitiative für eine kostendeckende Finanzierung der rechtlichen Betreuung zu sorgen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Finanzierung reicht nicht aus, damit Menschen weiterhin in diesem Berufsfeld arbeiten können. Auch die Betreuungsvereine brauchen eine kostendeckende Finanzierung, damit sie weiterhin ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und unterstützen können. Letztlich treffen die Sparpläne diejenigen, die sich am wenigsten wehren können: Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen, die auf eine gute Betreuung angewiesen sind. Mit Unterstützung von Betreuenden können sie ihre Rechte, die ihnen die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert, selbstbestimmt wahrnehmen.“
Am Donnerstag (28.11.2024) demonstrierten Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer mit Unterstützung der Diakonie und weiterer Verbände anlässlich der Justizminister-Konferenz in Berlin gegen die aktuellen Pläne und forderten Nachbesserungen.
Weitere Informationen
Rechtliche Betreuung kann uns alle betreffen – ob man nun selbst Betreuung braucht oder als ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt wird. Dabei garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und damit ihre selbstbestimmte Wahrnehmung eigener rechtlicher Angelegenheiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt diese Zusage in praktische Vorgaben um. In der Praxis leisten die Betreuungsvereine wichtige Arbeit: Sie gewinnen, beraten und schulen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und informieren Interessierte über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese sogenannten Querschnittsaufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden staatlich gefördert. In Deutschland werden etwa 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützt.
Aufruf zum Aktionstag „Vergütung rechtlicher Betreuung in Deutschland“