Rahmenbestimmung zur Unternehmensmitbestimmung
In der Diakonie wurde eine verbindliche Regelung zur Unternehmensmitbestimmung beschlossen. Die Konferenz Diakonie und Entwicklung hat am 17. Oktober 2024 in Berlin die Rahmenbestimmung zur Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden in Aufsichtsorganen diakonischer Einrichtungen (Rahmenbestimmung Unternehmensmitbestimmung) verabschiedet. In diakonischen Einrichtungen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden werden die Mitarbeitenden künftig durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an den Aufgaben dieses Gremiums beteiligt. Die Regelungen der Rahmenbestimmung sind spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028 in Abstimmung mit dem jeweiligen Landesverband umzusetzen.