Elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende bundesweit einführen: Gesundheitswesen entbürokratisieren

90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert und verfügen über eine elektronische Gesundheitskarte, mit der die Arztpraxen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. In einigen Bundesländern erhalten auch Asylsuchende, die Anspruch auf Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, eine elektronische Gesundheitskarte. In weiten Teilen Deutschlands werden jedoch weiterhin Sondersysteme aufrechterhalten, die höhere Kosten verursachen, einen hohen bürokratischen Aufwand für Praxen und Kommunen bedeuten und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende unnötig erschweren.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat in der vergangenen Woche angekündigt, in Kürze ein Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen vorzulegen. 

Die Diakonie Deutschland appelliert an den Bundestag, im Rahmen des geplanten Gesetzes die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte umzusetzen und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende zu erleichtern.

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