Stellungnahme zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren

Die Diakonie Deutschland äußert sich in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren. Besonders begrüßt werden die Stärkung der Amtsermittlungspflicht bei Partnerschaftsgewalt und der Schutz des Aufenthaltsortes durch einen Wahlgerichtsstand.

Der Gesetzesentwurf setzt wichtige Maßnahmen zur Umsetzung des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt um, insbesondere in Bezug auf Artikel 31 zum Sorge- und Umgangsrecht.

Zentrale Änderungen wie die Stärkung der Amtsermittlungspflicht bei Kindschaftsverfahren, in denen Partnerschaftsgewalt eine Rolle spielt, sowie der verbesserte Schutz der Betroffenen durch die Einführung eines Wahlgerichtsstandes, werden ausdrücklich begrüßt. Die Diakonie sieht dennoch in bestimmten Regelungen weiteren Änderungsbedarf, um den Schutz gewaltbetroffener Personen zu optimieren.

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