Stellungnahme zum Antrag der CDU/CSU Sexkauf bestrafen

Aktuell wird im Familienausschuss des Bundestags über den Antrag der CDU/CSU ein „Sexkaufverbot“ einzuführen diskutiert.

Die Diakonie Deutschland setzt sich seit Jahrzehnten für die Menschen in der Prostitution ein, deren Lebenssituation von Notlagen geprägt ist. Auf der Grundlage ihrer Fachexpertise und wissenschaftlicher Erkenntnisse hat die Diakonie Deutschland in einer Stellungnahme den Antrag abgelehnt.

Hintergrund ist, dass ein „Sexkaufverbot“ zu negativen Effekten führt, die gerade die Frauen, Männer und Transpersonen in der Prostitution am stärksten treffen, die bereits jetzt besonders vulnerabel sind. Insbesondere durch das einhergehende Verbot von Orten zur Ausübung der Prostitution, findet eine Verdrängung in isolierte Orte statt. Damit steigt das Risiko von Gewalt betroffen zu sein.

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