© Diakonie/Francesco Ciccolella
Mit Wohngemeinnützigkeit bezahlbaren Wohnraum schaffen

Diakonie fordert klare Regelungen von der Ampel

Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung. Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Die Diakonie Deutschland hat die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und die damit geplante Vermietung von Wohnungen unterhalb der Marktmiete an hilfsbedürftige Menschen in einer Pressemitteilung grundsätzlich begrüßt. Allerdings trägt sich eine solche Vermietung ohne weitere Fördermittel jedoch wirtschaftlich für diakonische Unternehmen nicht, da sie nicht über die notwendigen Reserven verfügen, um die entstehenden Verluste auszugleichen. Die Diakonie Deutschland hat daher in einem gemeinsamen Verbändebrief mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Organisationen Nachbesserungen am vorgelegten Konzept gefordert. Zudem hat sie eine eigene Positionierung zum Kabinettsbeschluss veröffentlicht.

Fünf Argumente für eine neue Wohngemeinnützigkeit

Hintergrundinformationen

©Hermann Bredehorst

Verena Götze

stellvertretende Pressesprecherin

verena.goetze@diakonie.de 030 652111780

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