Illustration sexualisierte Gewalt
© Diakonie/Francesco Ciccolella
Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt

FAQ - Die häufigsten Fragen

Am 21. März 2025 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die neue Anerkennungsrichtlinie zur Reform der Anerkennungsverfahren in der Evangelischen Kirche und Diakonie verabschiedet.

Die Anerkennungsrichtlinie wurde in einem intensiven Prozess von der AG Anerkennung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt der EKD erarbeitet. Kernpunkte der neuen Richtlinie sind u.a. eine stärkere Betroffenenorientierung sowie einheitliche Standards für die Anerkennungsverfahren und das Leistungsmodell.

Die Richtlinie der EKD soll nun in den Landeskirchen und den diakonischen Landesverbänden umgesetzt werden. Die gemeinsamen Anerkennungskommissionen von Evangelischer Kirche und Diakonie arbeiten in regionalen Verbünden. Erste Antragstellungen nach der neuen Anerkennungsrichtlinie werden voraussichtlich ab Anfang 2026 möglich sein.

FAQ - Anerkennungsrichtlinie

Fragen zum Prozess

Fragen zu den Anerkennungskommissionen

Fragen zum Verfahren

Anerkennungsrichtlinie und Informationen für Betroffene

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