Diakonie: Hartz IV-Sanktionen sind kontraproduktiv
Der Deutsche Bundestag berät am (heutigen) Freitag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf zur befristeten Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen bis zur Einführung des geplanten Bürgergelds.
13.05.2022
Dieses soll die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern und die Folgen von Verstößen neu regeln. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Als Diakonie wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Hartz IV-Sanktionen treffen Menschen mit besonderen Problemen. Wer nicht gut lesen und schreiben kann, sich im Umgang mit den Behörden nicht auskennt oder nicht gut deutsch spricht, ist besonders von Sanktionen bedroht. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärft ihre Lage weiter und trägt nichts zur Lösung der individuellen Probleme der Menschen bei.
Darum begrüßt die Diakonie Deutschland das Sanktionsmoratorium der Bundesregierung, das verhaltensbedingte Sanktionen bis zur Einführung des Bürgergeldes aussetzt. Allerdings werden bisher Sanktionen wegen verpasster Termine nicht ausgesetzt. Sie machen den Großteil der Pflichtverletzungen aus. Das Moratorium muss auch in diesen Fällen gelten.
Mit dem geplanten Bürgergeld muss der bisherige Sanktionmechanismus bei Hartz IV dauerhaft beendet werden. Denn diese Strafen greifen in das Existenzminimum ein. Das Minimum an Lebensnotwendigem muss immer gesichert sein und darf nicht gekürzt werden. Die Sanktions-Paragraphen 31 und 32 im Sozialgesetzbuch II müssen gestrichen und damit Kürzungen am Existenzminimum beendet werden.“