Hier finden Sie alles rund um das Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit: Hilfen für Betroffene, Unterstützungsmöglichkeiten und Wege, aktiv zu werden sowie Zahlen, Fakten und wofür sich die Diakonie politisch einsetzt.
Beratung – Hier finden Sie Hilfe bei Wohnungslosigkeit
Wenn Sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits wohnungslos sind, finden Sie bei uns gezielte Unterstützung, um Ihre Situation zu verbessern. Diakonische Einrichtungen bieten vor Ort vielfältige Hilfsangebote wie persönliche Betreuung, Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche. Auch die Unterstützung beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung gehört zu unseren Angeboten. Diese Hilfen stehen grundsätzlich allen Menschen offen, die sich in einer sozialen Notlage befinden und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
Für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen hält die Diakonie bundesweit rund 800 Angebote bereit. Dazu gehören unter anderem Notunterkünfte, aufsuchende Hilfen, wie Straßensozialarbeit sowie ambulante und stationäre Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe. In Tagesaufenthalten haben Sie die Möglichkeit, zu duschen, Wäsche zu waschen und günstige Mahlzeiten zu erhalten. Fachberatungsstellen unterstützen unter anderem bei der Beantragung von Sozialleistungen, beim Kontakt mit Behörden, beim Schutz vor Wohnungsverlust, beim Finden einer neuen Wohnung und bei der Vermittlung an spezielle Fachdienste wie z.B. Sucht- und Schuldnerberatung oder an weitere Angebote der Wohnungsnotfallhilfe.
Wo finde ich eine Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe in meiner Nähe?
Hier finden Sie bundesweite Angebote der Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie. Wählen Sie hierzu bei der Einrichtungssuche im Feld „Was suchen Sie?“ Hilfe in besonderen sozialen Situationen aus und anschließend im Feld „Wählen Sie einen Bereich“ Angebote für Wohnungslose.
Neben den genannten Angeboten bietet die Diakonie Hilfen im Winter an, um wohnungslose Menschen vor Kälte und einem möglichen Erfrieren zu schützen. Die Angebote umfassen unter anderem Kältebusse, die obdachlose Menschen z.B. in Berlin und Hamburg mit heißen Getränken, Decken und Schlafsäcken versorgen, spezielle Notübernachtungsmöglichkeiten während der kalten Wintermonate, oder auch Tageseinrichtungen, die über das ganze Jahr zur Verfügung stehen.
Obdachlos im Winter - Angebote der Kältehilfe
Über die ganzjährigen Angebote der Wohnungslosenhilfe hinaus bietet die Diakonie mit der Kältehilfe spezielle Angebote als Schutz vor dem Erfrieren im Winter für obdachlose Menschen. In den großen Städten sind Busse unterwegs, wie der Kältebus in Berlin oder der Mitternachtsbus in Hamburg. Sie versorgen obdachlose Menschen mit heißen Getränken, Decken und Schlafsäcken.
Wenn Sie vermuten, dass ein Mensch Hilfe benötigt, sprechen Sie ihn höflich an und fragen, ob er etwas braucht oder Hilfe annehmen möchte. Wenn die betroffene Person Hilfe annimmt, rufen Sie zum Beispiel im Winter einen Wärme- oder Kältebus an oder informieren Sie die Polizei mit dem Notruf 110. Wenn der Mensch hilflos wirkt, nicht ansprechbar ist oder sich in einer anderen akuten gesundheitlichen Gefahrensituation befindet, rufen Sie mit der 112 Feuerwehr/Rettungsdienst! Im Sommer können Sie fragen, ob er oder sie Wasser braucht. Auch Sonnencreme oder Kopfbedeckungen helfen obdachlosen Menschen bei Hitze. Viele obdachlose Menschen sind dankbar, wenn ihnen geholfen wird. Aber es gilt grundsätzlich: Nicht ich entscheide über die Hilfe, sondern mein Gegenüber sagt mir, was er oder sie braucht.
Einem obdachlosen Menschen Geld zu geben, hat den Vorteil, dass er selbst entscheiden kann, wofür er es ausgibt. Denn er weiß am besten, was er möchte und braucht. Auch obdachlose Menschen mögen nicht alles – wie wir alle. Jemandem ungefragt Lebensmittel zu geben, ist daher keine gute Idee. Wenn Sie kein Geld geben möchten, fragen Sie vorher, ob die Person etwas möchte und was sie mag. Geben Sie bitte nur etwas weiter, das Sie auch selbst annehmen würden.
Wenn Sie Geld geben, sollten Sie es dem Menschen auch selbst überlassen, wofür er es ausgibt – auch, wenn es für Alkohol oder Tabak ist. Sie wollen schließlich auch nicht Auskunft geben müssen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben. Zudem ist Sucht eine Krankheit. Wenn sie nicht befriedigt wird, setzt der Entzug ein, der gesundheitliche Gefahren mit sich bringt.
Grundsätzlich gilt: Seien Sie wertschätzend und begegnen Sie Ihrem Gegenüber auf Augenhöhe. Urteilen Sie nicht über die Person und ihre Handlungen. Sie wissen nicht, warum sie in der aktuellen Situation ist. Seien Sie höflich und freundlich und akzeptieren Sie, wenn jemand ablehnend reagiert und nicht mit Ihnen reden möchte. Halten Sie Abstand, um die Privatsphäre der Person zu schützen.
Sie haben die Möglichkeit, Hilfeeinrichtungen zu unterstützen – egal ob mit Geld- oder Sachmittelspenden (Kleidung, Schlafsack, Geschirr etc.). Fragen Sie bitte unbedingt vorher in der Einrichtung vor Ort nach, was gerade gebraucht wird. Viele Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe sind auch immer auf der Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung. Vielleicht ist das ja etwas für Sie.
Zahlen & Fakten - Wissenswertes zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit
"Wenn Wohnen weiterhin als Ware und nicht als Grundbedürfnis begriffen wird, wird sich an der Situation der Wohnungslosigkeit in Deutschland kaum etwas ändern – und wenn, dann eher zum Schlechteren für weite Teile der Gesellschaft."
Lars Schäfer
Referent für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit?
Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft verwechselt oder gleichgesetzt. Wohnungslosigkeit ist der übergreifende Begriff, Obdachlosigkeit bezeichnet lediglich einen Teil der Wohnungslosigkeit.
Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen, obdachlos sind, vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder in kommunalen Einrichtungen leben.
Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die im öffentlichen Raum wie beispielsweise in Parks, Gärten, U-Bahnhöfen, Kellern oder Baustellen übernachten oder über die jeweiligen Ländergesetze der Sicherheit und Ordnung vorübergehend untergebracht sind.
Gemeinsam haben diese Lebenssituationen, zu denen auch das Leben in Wohnungen mit gravierenden baulichen Mängeln oder eingereichte Räumungsklagen zählen, die existierende Wohnungsnot. Deshalb wird fachlich häufig von Wohnungsnotfällen gesprochen. Die dadurch ausgedrückte Vielfalt der darunterfallenden Lebenslagen dient dazu, Ausgrenzung und Hilfeausschluss zu verhindern und schlägt sich in den differenzierten Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe nieder.
531.600 Menschen in Deutschland sind derzeit wohnungslos. 439.500 von ihnen lebten zum Stichtag 31. Januar 2024 in Einrichtungen der Kommunen oder der freien Wohlfahrtspflege. Hinzu kommen laut dem Wohnungslosenbericht 2024 rund 47.300 Personen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, sowie etwa 60.400 Personen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unterkommen, also verdeckt wohnungslos sind. Von diesen beiden Gruppen sind rund 15.600 Doppelerfassungen abzuziehen.
Die Dunkelziffer tatsächlich wohnungsloser Menschen dürfte jedoch noch um einiges höher liegen, da gewisse Gruppen (z.B. geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben; Frauen in Frauenhäusern) nicht erfasst werden.
In den meisten Fällen sind Mietschulden gepaart mit einer wirtschaftlichen Notlage Ursachen für die Wohnungslosigkeit. Oft führen kritische Lebensereignisse wie Trennung, Arbeitslosigkeit, Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin, Sucht oder Krankheit zu einem Wohnungsverlust.
Leben ohne eigene Wohnung oder auf der Straße verstärkt Armut und soziale Isolation, was Menschen deprimiert und krankmacht. Aus dieser Situation herauszukommen ist schwer: Die Betroffenen sind oft nicht in der Lage, die ihnen zustehende Hilfe anzunehmen oder ungeeignete Hilfe wird ihnen aufgedrängt. Wohnungslose Menschen schämen sich oft für ihre Situation und bemühen sich, nicht als wohnungslos erkannt zu werden. Deswegen fällt Wohnungslosigkeit in der Gesellschaft nicht unbedingt auf.
Zentrale menschliche Bedürfnisse wie ausreichende und gesunde Nahrung, Wärme, aber auch Erholung, Austausch und Intimität lassen sich ohne eigene Wohnung schwer befriedigen. Schwierige hygienische Bedingungen und ein erschwerter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung beeinträchtigen das Leben. Ein Leben ohne Perspektive auf Verbesserung lässt leichter zu vermeintlichen Problemlösern wie Alkohol oder anderen Drogen greifen und macht anfälliger für Sucht. Zudem erleben wohnungslose Menschen häufig soziale Kälte und Abneigung. Es bestehen ihnen gegenüber viele Vorurteile. Darüber hinaus behindern bürokratische Hürden eine echte Teilhabe an der Gesellschaft.
Menschen, die auf der Straße oder im Freien übernachten, werden immer wieder Ziele gewalttätiger Übergriffe.
Wohnungslose Menschen haben während der Nächte auf der Straße oder auch in vielen Notunterkünften keine Möglichkeit, Habseligkeiten oder wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise Ausweispapiere, Dokumente und Erinnerungsstücke zu schützen.
Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und der Alice Salomon Hochschule eine Untersuchung zu den Lebenslagen wohnungsloser Menschen durchgeführt. Die Studie unterstreicht, dass wohnungslose Menschen zu den verletzlichsten Gruppen in unserer Gesellschaft gehören. Als besonders gefährdend zeigte sich während der Covid-Pandemie die gesundheitliche Situation. Zudem befanden sich insbesondere obdachlose Menschen in einer existenziellen Armutssituation (2. Untersuchung der Lebenslagen wohnungsloser Menschen).
Grundsätzlich haben wohnungslose Menschen dieselben Leistungsansprüche wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wenn sie arbeitslos sind, können sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld) beziehungsweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) beziehen. Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe).
Zudem sind Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Sozialgesetzbuch XII in den Paragraphen 67-69 geregelt. Darin heißt es: "Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind." Ziel der Hilfe ist auch, zu verhindern, dass sich die Situation verschlimmert. Zu den Leistungen zählen: persönliche Betreuung, Beratung, Hilfen bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung, Unterstützung beim Einstieg ins Arbeitsleben oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Wichtig zu wissen: In Deutschland sind die Kommunen auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Polizei-, Ordnungs-, Sicherheits- und Verwaltungsgesetze der 16 Bundesländer dazu verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Daher sind die Kommunen verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen unterzubringen. Diese Unterbringungspflicht umfasst auch Menschen, die keine oder nur eingeschränkte Sozialleistungsansprüche in Deutschland haben, z.B. Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten.
Positionen - Diakonie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit
Wohnen ist ein Menschenrecht. Ein individueller und geschützter Wohnraum ist entscheidend für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und sollte deshalb jedem Menschen zur Verfügung stehen.
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Die Diakonie setzt sich daher für einen ausreichenden Bestand an bezahlbarem Wohnraum und eine soziale Wohnungspolitik ein. Eine ausreichende Versorgung mit angemessenem, bezahlbarem Wohnraum ist Grundvoraussetzung, um Wohnungslosigkeit zu beseitigen.
Darüber hinaus ist es notwendig, wohnungslosen Menschen Zugang zu diesem Wohnraum zu ermöglichen. Hierzu sind die Diskriminierung wohnungsloser Menschen auf dem Wohnungsmarkt sowie strukturelle Barrieren wie negative Schufa-Einträge abzubauen.
Zudem muss die Prävention vor Wohnungsverlust gestärkt werden. Hierfür braucht es einen verbesserten Mieterschutz und den Ausbau zentraler Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit. Wer seine Mietschulden begleicht, muss in seiner Wohnung bleiben dürfen.